Landrätin Stefanie Bürkle

Als Landrätin nimmt Stefanie Bürkle drei Aufgaben wahr. Sie ist die gesetzliche Vertreterin des Landkreises und verantwortet den Landkreis nach außen. Als Vorsitzende des Kreistages ist sie das Bindeglied zwischen dem politischen Organ des Landkreises, dem Kreistag und der Verwaltung. Als Vorsitzende des Kreistages beruft Landrätin Bürkle die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse ein, erstellt die Tagesordnung und leitet die Sitzungen. Als Leiterin des Landratsamtes ist sie für die Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse und die sachgemäße Erledigung der sonstigen Kreisaufgaben verantwortlich.
 
Das Landratsamt übernimmt als Untere Verwaltungsbehörde auch staatliche Aufgaben für das Land Baden-Württemberg. Für die ordnungsmäße Erfüllung dieser Aufgaben ist ebenfalls Landrätin Bürkle als Behördenleiterin verantwortlich.
 
Im April 2014 wurde Stefanie Bürkle vom Kreistag für die Dauer von 8 Jahren zur Landrätin gewählt. Sie trat ihr Amt am 01.07.2014 an.

Am 7. April 2022 wurde Stefanie Bürkle für weitere 8 Jahre wiedergewählt. Ihr Antritt zur zweiten Amtszeit erfolgte am 1. Juli 2022.