Die Stabsstelle Prüfung stellt sicher, dass die einzelnen Fachbereiche des Landratsamtes rechtmäßig mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen. Um dabei unabhängig agieren zu können, ist die Stabsstelle Prüfung direkt der Landrätin unterstellt und nicht an Weisungen gebunden.
Sie hat alljährlich die Jahresrechnung des Landkreises sowie die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vor der Feststellung durch den Kreistag sachlich, rechnerisch und förmlich zu prüfen. Die Überprüfung der Kasse und des Vermögens des Landkreises sind weitere Aufgaben.
Der Leiter der Stabsstelle Prüfung nimmt zudem die Funktion des zentralen Datenschutzbeauftragten wahr. Er koordiniert Maßnahmen des Datenschutzes, berät die Mitarbeiter des Landratsamtes in allen datenschutzrechtlichen Fragen und erteilt allgemeine und ämterübergreifende Auskünfte im Sinne von § 21 LDSG.