Der Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz hat seinen Sitz in der Außenstelle des Landratsamtes in Sigmaringen, Gorheimer Allee 4. Als Untere Verwaltungsbehörde werden unsere Dienstaufgaben maßgeblich von den Vorschriften der Europäischen Union und den deutschen Bundes- und Landesgesetzen bestimmt.
Die Aufgaben
Historischer Rückblick: Der amtstierärztliche Dienst in Baden-Württemberg hat eine rund 150-jährige Tradition. Im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform des Jahres 1974 wurden die Amtstierarztstellen der ursprünglichen Oberamtsbezirke in Staatliche Veterinärämter zusammengefasst, die bei der Verwaltungsreform 1995 in die Landratsämter bzw. Bürgermeisterämter der Stadtkreise eingegliedert und im Jahr 2005 mit der Lebensmittelüberwachung des ehemaligen Wirtschaftskontrolldienstes der Polizeidienststellen erweitert wurden. Waren in den Anfangszeiten die Amtstierärzte vornehmlich für die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und die Tierseuchenbekämpfung sowie für die Fleisch- und Milchhygiene zuständig, so gehört heute die tierschutzrechtliche Überprüfung von Tierhaltungen und die Lebensmittelkontrolle gebündelt zu den zentralen Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
Die Aufgaben
- Gesundheitlicher Verbraucherschutz durch Lebensmittelhygiene, Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Vorsorgemaßnahmen übertragbarer Tierkrankheiten, Tierseuchenbekämpfung
- Tierschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schmerzen, Schäden, Leiden der Tiere, Verbesserung von
Tierhaltungen - Tierhygiene zur Erhaltung leistungsfähiger Tierbestände sowie Vorkehrungen gegen schädigende Umwelteinflüsse durch Tiere, tierische Erzeugnisse und Abfälle.
Historischer Rückblick: Der amtstierärztliche Dienst in Baden-Württemberg hat eine rund 150-jährige Tradition. Im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform des Jahres 1974 wurden die Amtstierarztstellen der ursprünglichen Oberamtsbezirke in Staatliche Veterinärämter zusammengefasst, die bei der Verwaltungsreform 1995 in die Landratsämter bzw. Bürgermeisterämter der Stadtkreise eingegliedert und im Jahr 2005 mit der Lebensmittelüberwachung des ehemaligen Wirtschaftskontrolldienstes der Polizeidienststellen erweitert wurden. Waren in den Anfangszeiten die Amtstierärzte vornehmlich für die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und die Tierseuchenbekämpfung sowie für die Fleisch- und Milchhygiene zuständig, so gehört heute die tierschutzrechtliche Überprüfung von Tierhaltungen und die Lebensmittelkontrolle gebündelt zu den zentralen Aufgaben der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.