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Kreistag

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Kontrollen

Cross Compliance (Anderweitige Verpflichtungen)

Unter Cross Compliance, häufig mit „Anderweitige Verpflichtungen“ übersetzt, versteht man die Einhaltung rechtlicher Standards als Voraussetzung für die Gewährung von Direktzahlungen und anderen Förderleistungen. Kontrolliert werden Teile des Umwelt- und Tierhaltungsrechts sowie des Lebensmittel- und Futtermittelrechts. Unterschieden wird zwischen systematischen und anlassbezogenen Kontrollen, sogenannten Cross Checks. Für systematische Kontrollen werden die Betriebe in einer landeszentralen Risikoanalyse ausgewählt.
 
Kontrollen des Umwelt- und Tierhaltungsrechts werden vom Fachbereich Landwirtschaft durchgeführt. Für Kontrollen im Bereich Tierschutz ist der Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz federführend. Den Bereich Lebens- und Futtermittelsicherheit kontrolliert der Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz zusammen mit dem Regierungspräsidium Tübingen.
 
Bei Cross Checks liegt ein Anlass (z. B. eine Anzeige) vor. Hier wird die entsprechende Fachrechtsbehörde tätig, bei Umweltverstößen meist der Fachbereich Umwelt- und Arbeitsschutz, bei Verstößen gegen die Tierkennzeichnung der Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz. Bei Verstößen gegen die Düngeverordnung und das Pflanzenschutzrecht ist der Fachbereich Landwirtschaft zuständig.
 
Broschüren und Informationen zum Thema Cross Compliance

Flächenkontrollen

Bei diesen Kontrollen werden die Einhaltung von Fördervoraussetzungen, der Flächengrößen mit Mindeststandards und bei Agrarumweltprogrammen sogenannte Grundanforderungen kontrolliert. Die Grundanforderungen sind nahezu deckungsgleich mit den Anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance).

Die einzelnen Förderprogramme (Betriebsprämie, Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL), Landschaftspflege und sonstige Flächenprogramme) werden jeweils über eine Stichprobe von etwa 5 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe kontrolliert. Hierbei wird ebenfalls eine zentrale Risikoanalyse für die Betriebsauswahl in Baden-Württemberg durchgeführt.

Wichtige Termine im Zusammenhang mit Auflagen zum Gemeinsamen Antrag

Bei Fragen wenden Sie sich an den Fachbereich Landwirtschaft, Sachgebiet Tierhaltung und Kontrollen.
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