Finanzielle Leistungen & Hilfen

Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche werden im Landkreis Sigmaringen mit den unterschiedlichsten Förderungen, Zuschüssen und finanziellen Hilfen auf ihrem Weg unterstützt. Doch bevor es soweit ist, steht in den meisten Fällen erst einmal eine kompetente Beratung zu wichtigen Themen wie Kindergeld, Kindesunterhalt oder Übernahme der Kinderbetreuungskosten. Welche Möglichkeiten zur Entlastung haben Sie? Welche Zuschüsse gibt es und wie können Sie diese erhalten? Von A wie Ausbildungsförderung bis Z wie Zuschuss zum Unterhalt: Hier finden Sie alle Ansprechpartner und Angebote, die Ihnen mit finanziellen Leistungen und Hilfen zur Seite stehen.

Doch mit welchen finanziellen Entlastungen können Sie rechnen? Wer hilft in Unterhaltsfragen oder beim Kindergeld?

Was beinhaltet der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld. Er ist für Eltern vorgesehen, die mit dem eigenen Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf abdecken können, jedoch nicht den ihrer minderjährigen Kinder.

Zuständig für den Antrag auf Kinderzuschlag sind die Familienkassen bei der Agentur für Arbeit.

Bundesweite Angebote

Familienkasse


Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich Kindergeld und wo wird der Antrag gestellt?

Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und beträgt derzeit 250 Euro pro Kind.

Wenn Ihr Einkommen entsprechend hoch ist, wird vom Finanzamt statt des Kindergeldes ein Kinderfreibetrag eingesetzt. Darüber hinaus gewährt Ihnen der Staat einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Zuständig für den Antrag auf Kindergeld sind die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.

Bundesweite Angebote

Merkblatt "Kindergeld"

Familienkasse


Wann habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Nach dem Wohngeldgesetz gewährt der Staat zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens auf Antrag Wohngeld in Form eines Mietzuschusses (bei Mietwohnung) oder eines Lastenzuschusses (bei Eigenwohnraum).

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate gewährt.

Ihr Anspruch auf Wohngeld und die Höhe des Wohngeldes hängen in der Regel von der Zahl der zu Ihrem Haushalt zu rechnenden Familienmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der (berücksichtigungsfähigen) Miete oder Belastung ab. Sie können einen Wohngeldantrag beim Landratsamt oder bei Ihrer Gemeinde einreichen.

Wer Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, ist vom Wohngeldbezug ausgeschlossen, da diese Leistungen die Unterkunftskosten einschließen.

Unterstützung des Landratsamts

Wohngeld beantragen


Wann habe ich Anspruch auf Elterngeld und wo bekomme ich weitere Informationen dazu?

Das Elterngeld wurde eingeführt, um das Familieneinkommen nach der Geburt eines Kindes zu stabilisieren, wenn vorübergehend ganz oder teilweise ein Elternteil auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, um sich der Betreuung des Neugeborenen zu widmen. Der damit verbundene Einkommenswegfall wird mit dem Elterngeld aufgefangen.

In den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes soll außerdem Müttern und Vätern Zeit geschaffen werden, um sich auf die neue Familiensituation einzustellen, dem Kind die nötige Aufmerksamkeit zu geben und die Aufgabenverteilung in der Familie zu erleichtern.

Nahezu alle Eltern in Deutschland nehmen seit der Einführung des Elterngeldes diese finanzielle Absicherung in Anspruch, allerdings nicht nur Berufstätige, sondern auch Hausfrauen und Hausmänner, Arbeitslose, Studierende sowie Adoptiveltern und in Ausnahmefällen sogar Verwandte bis zum dritten Grad.

Bundesweite Angebote

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Woher bekomme ich Sozialleistungen?

Grundsätzlich ist zunächst jeder dazu angehalten, sich selbst zu versorgen und sich bei Engpässen Unterstützung bei Verwandten und Freunden zu holen. Wer nachweisen kann, dass ihm jegliche Möglichkeiten zur Selbsthilfe fehlen, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung. Diese kann als reine Sozialleistung, aber auch je nach Einzelfall als zinsloses Darlehen geleistet werden.

Unterstützung des Landratsamts

Jobcenter Landkreis Sigmaringen

Fachbereich Soziales

Weitere Angebote im Landkreis

Die Gemeinden im Landkreis Sigmaringen

Caritassozialdienst des Caritasverbandes

Bundesweite Angebote

Bundesagentur für Arbeit

Familienkasse


Wer berät mich, wenn ich Schulden habe?

Sie haben sehr hohe Schulden, viele Gläubiger und/oder sind bereits mit Miet- bzw. Stromzahlungen in Verzug? Dann sollten Sie umgehend einen Termin bei einem Schuldnerberater oder einer Schuldnerberaterin vereinbaren. Es ist dabei äußerst hilfreich, wenn Sie im Vorfeld bereits eine Auflistung Ihrer finanziellen Verhältnisse, Ihrer Gläubiger, den jeweiligen Schuldensummen und einer Angabe über das Alter der einzelnen Verschuldungen aufstellen.

Unterstützung des Landratsamts

Schuldnerberatung


In unserer Familie reicht das Geld nicht! Gibt es Zuschüsse für die Kinderbetreuung?

Sind Eltern nicht in der Lage, den Teilnahmebeitrag für den Besuch des Kindergartens oder für die Betreuung durch eine Tagesmutter zu übernehmen, können Sie beim Fachbereich Jugend einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme stellen.

Unterstützung des Landratsamts

Wirtschaftliche Jugendhilfe