Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, kurz AFP genannt, ist das spezielle Programm zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in der Landwirtschaft. Unterschieden werden das „große“ und das „kleine“ Agrarinvestitionsförderungsprogramm.
Das "große" Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen können mit dem AFP Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe für tiergerechte Stallgebäude, einschließlich der Technik der Innenwirtschaft, gefördert werden. Weiterhin werden Maßnahmen zur Schaffung oder Ausweitung von Zusatzeinkommen (Diversifizierung) gefördert - wie beispielsweise Investitionen in die Direktvermarktung, Verkaufsautomaten, Ferienwohnungen und die Pensionspferdehaltung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der je nach Maßnahme zwischen 20 % und 40 % der Nettoinvestitionssumme betragen kann.
Die Umstellung der Anbindehaltung bei Milchkühen kann bis zu 40 % gefördert werden. Das gilt für das "große" und das "kleine" Agrarinvestitionsförderungsprogramm.
Wenn bei Investitionen in Milchviehställe gleichzeitig verschiedene emissionsmindernde Maßnahmen eingebaut werden - wie erhöhte Fressstände, emissionsarme Boden- und Laufhofgestaltung - kann ein erhöhter Fördersatz von 35 % gewährt werden.
Weiterhin gibt es Förderangebote für nichtproduktive Investitionen in der Tierhaltung, sogenannte SIUK-Maßnahmen (Spezifische Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz) wie z.B. für Abluftreinigungsanlagen, emissionsarme Stallböden, Güllekühlungen oder auch Abdeckungen von Güllelagerstätten.
- Die Richtlinien und weitere Informationen für die Förderung von Investitionen zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, besonders umweltschonenden und besonders tiergerechten Landwirtschaft finden Sie im Infodienst Landwirtschaft auf der Seite Agrarinvestitionsförderungsprogramm
- Die Richtlinien und weitere Informationen für die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung sind im Infodienst Landwirtschaft eingestellt unter Förderung von Investitionen zur Diversifizierung
Das "kleine" Agrarinvestitionsförderungsprogramm (IklB)
Mit dem sogenannten IklB sollen insbesondere die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe gefördert werden. Diese Betriebe benötigen für einen Förderantrag keine Buchführung. Wichtig ist der Standard-Output. Dieser wird für die verschiedenen Betriebszweige nach pauschalen, vorgegebenen Standardwerten berechnet und darf den Wert von 100.000 € nicht überschreiten. Mit dem 2015 aufgelegten Programm kann die Errichtung oder die Modernisierung von besonders tiergerechten Stallgebäuden sowie der Kauf von neuen Hangspezialmaschinen gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der zwischen 20 % und 40 % der Nettoinvestitionssumme liegt.
Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Merkblatt zum "kleinen AFP".
Die Richtlinien für die Förderung nach dem IklB (kleinen AFP) finden Sie im Infodienst Landwirtschaft unter:
Förderung von Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe
Bundesprogramme BMEL
1. „Bauernmilliarde“ von 2021 bis 2024
Förderung für umweltfreundliche Technik der Außenwirtschaft, wie z.B. Schleppschuhverteiler, Pflanzenschutzgeräte, Hackstriegel sowie Mist und Güllelagerung. Antragstellung über die Hausbank an die Rentenbank.
Das Bundesfinanzministerium hatte nach dem Verfassungsgerichtsurteil 2023 eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Das hatte zur Folge, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank keine neuen Bewilligungen im Investitionsprogramm Landwirtschaft mehr ausstellen durfte. Alle bereits ausgestellten Bewilligungen aus dem Programm waren von der Sperre nicht betroffen.
Das Programm läuft aus, im Jahr 2024 können keine neuen Anträge gestellt werden. Bis Ende 2023 gestellte Anträge könnten noch bewilligt werden.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundes diese Zuschüsse an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank
2. Programm für besonders tiergerechte Schweinehaltung
Es ist geplant, dass es dazu ein Bundesprogramm geben wird. Deshalb werden derzeit Investitionen in die Schweinehaltung über AFP nicht mehr gefördert. Ausnahmen bestehen bei Umbaumaßnahmen (ohne Erweiterungen) für bestehende Deck- oder Abferkelbereiche, sofern diese an die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung angepasst werden.
Beim Bundesprogramm sollen Investitionen bis 500.000 € mit 60 % und darüber mit 50 % der Nettoinvestitionskosten gefördert werden. Weiterhin sollen laufende höhere Kosten für besonders tiergerechte Haltung zusätzlich gefördert werden. Allerdings gibt es derzeit noch keine Richtlinien oder Antragsmöglichkeiten. Es wurden dazu auch noch keine Fördermittel zur Verfügung gestellt.
Nach bisherigem Kenntnisstand könnte das Programm aufgrund knapper Fördermittel im „Windhundverfahren“ (Losverfahren) durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu landwirtschaftlichen Förderprogrammen des Bundes finden Sie auf der Homepage des BMEL
Betreuer für AFP-geförderte Investitionen
Betreuungsunternehmen unterstützen Sie bei der Antragstellung und Durchführung des Fördervorhabens. Die Betreuung umfasst regelmäßige Besprechungen, die Vorbereitung des AFP-Antrags, die Prüfung der Rechnungen, den Abruf der Fördermittel und die Erstellung des Verwendungsnachweises. Bei Investitionen mit einer Investitionssumme über 100.000 € ist die Beauftragung eines Betreuers vorgeschrieben.
Die in Baden-Württemberg zugelassenen Betreuungsunternehmen finden Sie hier
Betreuerliste Baden-Württemberg