Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, kurz AFP genannt, ist das spezielle Programm zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in der Landwirtschaft. Unterschieden werden das „große“ und das „kleine“ Agrarinvestitionsförderungsprogramm.
Das "große" Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen können mit dem sogenannten großen AFP Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe für tiergerechte Stallgebäude, einschließlich der Technik der Innenwirtschaft, gefördert werden. Weiterhin werden Maßnahmen zur Schaffung oder Ausweitung von Zusatzeinkommen (Diversifizierung) gefördert - wie beispielsweise Investitionen in die Direktvermarktung, Verkaufsautomaten, Ferienwohnungen und die Pensionspferdehaltung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der je nach Maßnahme zwischen 20 % und 40 % der Nettoinvestitionssumme beträgt.
Die bisherigen Förderungen über das AFP zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen wie zur Lagerung des Wirtschaftsdüngers (Mist und Gülle) sowie der umweltfreundlichen Technik der Außenwirtschaft (z.B. Gülleausbringung, Hackstrigel, Pflanzenschutzgeräte, Düngemittelausbringung - jeweils mit besonderer Technik) wurden 2021 durch das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) abgelöst. Derartige Investitionen können, bei der Erfüllung der Fördervoraussetzungen, mit bis zu 40 % der nachgewiesenen Nettokosten bezuschusst werden. Das Förderprogramm läuft bis zum Jahr 2024.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundes diese Zuschüsse an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank
Die Richtlinien und weitere Informationen für die Förderung von Investitionen zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, besonders umweltschonenden und besonders tiergerechten Landwirtschaft finden Sie im Infodienst Landwirtschaft
Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Die Richtlinien und weitere Informationen für die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung sind im Infodienst Landwirtschaft eingestellt
Förderung von Diversifizierungsmaßnahmen
Das "kleine" Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Mit dem sogenannten kleinen AFP sollen insbesondere die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe gefördert werden. Diese Betriebe benötigen für einen Förderantrag keine Buchführung. Wichtig ist der Standard-Output. Dieser wird für die verschiedenen Betriebszweige nach pauschalen, vorgegebenen Standardwerten berechnet und darf den Wert von 100.000 € nicht überschreiten. Mit dem 2015 aufgelegten Programm kann die Errichtung oder die Modernisierung von besonders tiergerechten Stallgebäuden sowie der Kauf von neuen Hangspezialmaschinen gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der zwischen 20 % und 40 % der Nettoinvestitionssumme liegt.
Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Merkblatt zum "kleinen AFP".
Die Richtlinien für die Förderung nach dem kleinen AFP finden Sie im Infodienst Landwirtschaft unter:
Förderung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe
Aktuelle Neuerungen zum AFP im Antragsjahr 2022
Die Umstellung der Anbindehaltung bei Rindern kann bis zu 40 % gefördert werden. Das gilt für das große und kleine Agrarinvestitionsförderungsprogramm.
Wenn bei Investitionen in Milchviehställe gleichzeitig verschiedene emissionsmindernde Maßnahmen eingebaut werden - wie erhöhte Fressstände, emissionsarme Boden- und Laufhofgestaltung - kann ein erhöhter Fördersatz von 35 % gewährt werden.
Neue Förderangebote zu nichtproduktiven Investitionen in der Tierhaltung, sogenannte SIUK-Maßnahmen (Spezifische Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz) wie zum Beispiel Abluftreinigungsanlagen, emissionsarme Stallböden, Güllekühlungen oder auch Abdeckungen von Güllelagerstätten. Diese Maßnahmen können bis zu 40 % bezuschusst werden.
Betreuer für AFP-geförderte Investitionen
Betreuungsunternehmen unterstützen Sie bei der Antragstellung und Durchführung des Fördervorhabens. Die Betreuung umfasst regelmäßige Besprechungen, die Vorbereitung des AFP-Antrags, die Prüfung der Rechnungen, den Abruf der Fördermittel und die Erstellung des Verwendungsnachweises. Bei Investitionen mit einer Investitionssumme über 100.000 € ist die Beauftragung eines Betreuers vorgeschrieben.
Liste über die in Baden-Württemberg zugelassenen Betreuungsunternehmen
Betreuerliste Baden-Württemberg
Mobile Legehennen-Ställe - Hühnermobile
Die sich bei uns im Fachbereich die Anfragen zum Thema mobile Legehennen-Ställe häufen, möchten wir Sie in einem Merkblatt über baurechtliche und förderrechtliche Regelungen informieren.