Agrarinvestitionsförderung von landwirtschaftlichen Betrieben

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, kurz AFP genannt, ist das spezielle Programm zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in der Landwirtschaft. Unterschieden werden das „große“ und das „kleine“ Agrarinvestitionsförderungsprogramm.

Das "große" Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen können mit dem AFP Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe für tiergerechte Stallgebäude, einschließlich der Technik der Innenwirtschaft, gefördert werden. Weiterhin werden Maßnahmen zur Schaffung oder Ausweitung von Zusatzeinkommen (Diversifizierung) gefördert - wie beispielsweise Investitionen in die Direktvermarktung, Verkaufsautomaten, Ferienwohnungen oder die Pensionspferdehaltung. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der je nach Maßnahme zwischen 20 % und 40 % der Nettoinvestitionssumme betragen kann.

Die Umstellung der Anbindehaltung bei Milchkühen kann bis zu 40 % gefördert werden. Das gilt für das "große" und das "kleine" Agrarinvestitionsförderungsprogramm.

Wenn bei Investitionen in Milchviehställe gleichzeitig verschiedene emissionsmindernde Maßnahmen eingebaut werden - wie erhöhte Fressstände, emissionsarme Boden- und Laufhofgestaltung - kann ein erhöhter Fördersatz von 35 % gewährt werden.

Weiterhin gibt es Förderangebote für nichtproduktive Investitionen in der Tierhaltung, sogenannte SIUK-Maßnahmen (Spezifische Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz) wie z.B. für Abluftreinigungsanlagen, emissionsarme Stallböden, Güllekühlungen oder auch Abdeckungen von Güllelagerstätten.

Das "kleine" Agrarinvestitionsförderungsprogramm (IklB)

Mit dem sogenannten IklB können kleinere landwirtschaftlichen Betriebe gefördert werden. Diese Betriebe benötigen für einen Förderantrag keine Buchführung. Wichtig ist der Standard-Output. Dieser wird für die verschiedenen Betriebszweige nach pauschalen, vorgegebenen Standardwerten berechnet und darf den Wert von 100.000 € nicht überschreiten. Mit dem 2015 aufgelegten Programm kann die Errichtung oder die Modernisierung von besonders tiergerechten Stallgebäuden sowie der Kauf von neuen Hangspezialmaschinen gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der zwischen 20 % und 40 % der Nettoinvestitionssumme liegt.

Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Merkblatt zum "kleinen AFP".

Die Richtlinien für die Förderung nach dem IklB (kleinen AFP) finden Sie im Infodienst Landwirtschaft unter:
Förderung von Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Mit dem Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung können Landwirtinnen und Landwirte eine Förderung für tiergerechtere Stallneubauten und Stallumbauten (Zugang zu Außenklima, Auslauf, Stroheinstreu und mehr Platz sind zwingend oder Bio) erhalten. Weiterhin können auch die laufenden Mehrkosten, die bei Betrieben entstehen, die diese Tierhaltungsstandards einhalten, in Teilen bezuschusst werden. Die Förderung über das Bundesprogramm gibt es zunächst ausschließlich für die Schweinehaltung.

Das Programm gliedert sich in zwei verschiedene Fördermaßnahmen, die sich hinsichtlich des Verfahrens und der möglichen Fördersummen unterscheiden: die investive Förderung sowie die Förderung laufender Mehrkosten.

Investive Förderung

Die Förderung für Stallneubauten oder Stallumbauten ist je nach Investitionssumme gestaffelt. Wer bis zu 500.000 Euro investiert, kann eine Förderung von bis zu 60 Prozent der Gesamtbausumme erhalten. Für darüberhinausgehende Investitionen bis zwei Millionen Euro können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden. Die weiteren Kosten bis fünf Millionen Euro mit bis zu 30 Prozent.
Die Förderung kann erhalten, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt: Der Stall muss tier- und umweltgerecht angelegt sein, beispielsweise mehr Platz bieten, und den Schweinen Zugang zum Außenklima oder Auslauf ermöglichen.

In der Regel ist die Förderung für Betriebe, die ihre vorhandene, genehmigte Schweinehaltung tiergerecht umbauen wollen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ein Betrieb bisher keine Schweine gehalten hat und in diesen Produktionszweig neu einsteigen möchte. Wichtig ist, dass bereits zur Antragstellung eine Baugenehmigung vorliegen muss! Zur Kostenplausibilsierung müssen für jedes Gewerk drei Angebote eingeholt werden. Weiterhin muss das Vorhaben von einer sachverständigen Person betreut werden, z.B. zugelassene AFP-Betreuungen.

Förderung der laufenden Mehrkosten

Die besonders artgerechte und umweltschonende Haltung von Tieren verursacht höhere laufende Kosten. Auch diese können in Teilen über das Programm gefördert werden. Bei entsprechender Einhaltung der geforderten Standards kann jährlich ein Zuschuss pro gehaltenem förderfähigen Tier (Sauen, Ferkel, Mastschweine) ausgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 €, für Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.

Registrierung: Um als schweinehaltender Betrieb antragsberechtigt zu sein, ist neben der Erfüllung der entsprechenden Vorgaben gemäß der Förderrichtlinie auch die Mitgliedschaft in einer registrierten Erzeugerorganisation oder Kontrollsystem notwendig, z.B. EZO, VZ, Bioland und weitere. Eine Förderung der laufenden Kosten nach dem BLE-Programm schließt eine Förderung nach FAKT für die gleichen Maßnahmen aus und umgekehrt.

Förderung für umweltfreundliche Technik der Außenwirtschaft, wie z.B. Schleppschuhverteiler, Pflanzenschutzgeräte, Hackstriegel sowie Mist und Güllelagerung. Antragstellung über die Hausbank an die Rentenbank.

Informationen zu den Programmen erhalten Sie beim Fachbereich Landwirtschaft von Karl-Heinz Müller, Telefon 07571 102-8611, E-Mail: Karl-Heinz.Mueller(at)LRASIG.de

Genaue Informationen über die Richtlinie des Bundesprogramms erhalten Sie auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Betreuer für AFP-geförderte Investitionen

Betreuungsunternehmen unterstützen Sie bei der Antragstellung und Durchführung des Fördervorhabens. Die Betreuung umfasst regelmäßige Besprechungen, die Vorbereitung des AFP-Antrags, die Prüfung der Rechnungen, den Abruf der Fördermittel und die Erstellung des Verwendungsnachweises. Bei Investitionen mit einer Investitionssumme über 100.000 € ist die Beauftragung eines Betreuers vorgeschrieben.

Die in Baden-Württemberg zugelassenen Betreuungsunternehmen finden Sie hier
Betreuerliste Baden-Württemberg

Umfangreiche Informationen zur einzelbetrieblichen Förderung
landwirtschaftlicher Betriebe in Baden-Württemberg finden Sie im
"Förder-Wegweiser" im Infodienst Landwirtschaft.