Der Europäische Sozialfonds Plus stellt in der Förderperiode 2021 - 2027 das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union dar. Mit seinen Interventionen soll eine Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheiten, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie einer Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen, erreicht werden. Förderfähig sind dabei ausschließlich Projekte, welche die Chancengleichheit der Geschlechter unterstützen.
Der Europäische Sozialfonds Plus sieht für die soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und Bekämpfung der Armut – wie auch in der ablaufenden Förderperiode - eine regionalisierte Umsetzung der Fördermaßnahmen vor, welche sich auf die Prioritätsachse A des Programms für das Land Baden-Württemberg konzentriert. Hierzu wurden in den Stadt- und Landkreisen schon vor Jahren sogenannte Ständige ESF-Arbeitskreise eingerichtet, in denen die Experten*innen der lokalen Arbeitsmarktpolitik vertreten sind. Dieser setzt sich zusammen aus Vertretern des Ladkreises Sigmaringen, der Agentur für Arbeit, des Jobcenters Sigmaringen, der Kammern, der Gewerkschaften, der Arbeitgebervertretung, der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Sigmaringen, der freien Wohlfahrtspflege, des Schulamtes, der Weiterbildungsträger sowie der außerschulischen Jugendbildung.
Hauptaufgabe des regionalen Arbeitskreises ist es, die Förderstrategie für den Arbeitskreis fortzuentwickeln, sowie die eingereichten Förderanträge nach deren Wirksamkeit unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten zu bewerten. Die Fördermittel selbst werden durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligt. Insgesamt stehen dem Landkreis Sigmaringen in der Förderperiode 2021 - 2027 Fördermittel von jährlich 165.000 Euro zur Verfügung.
Als Träger eines Projekts können Sie zu dessen Durchführung einen Zuschuss von maximal 40 Prozent der förderfähigen Projektkosten erhalten. Um diesen zu erlangen, ist eine sogenannte Kofinanzierung für die verbleibenden Kosten erforderlich. Diese kann sowohl von öffentlicher als auch privater Seite erfolgen. Daneben können aber auch Eigenmittel des Projektträgers zur Kofinanzierung eingesetzt werden. Transferleistungen an die Teilnehmenden wie z. B. ALG-II-Leistungen gelten dagegen nicht als öffentliche Unterstützung und können folglich nicht angerechnet werden.
Sind Sie ein Bildungs- oder Projektträger, der Projekte zur Unterstützung der oben genannten Schwerpunkte anbieten kann? Benötigen Sie Informationen zu Projektinhalten oder der Antragstellung? Dann rufen Sie die Geschäftsstelle des Arbeitskreises Europäischer Sozialfonds des Landkreises Sigmaringen an:
Herr Günter Kessel, Telefon 07571/102-1030
Erstmalig Förderung sozialer Innovation in Baden-Württemberg durch den Europäischen Sozialfonds Plus
Erstmalig im Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg gibt es für das Jahr 2025 die Möglichkeit der Förderung von Projekten zur „Sozialen Innovation“. Ziel des Programms ist es, Kleinprojekte mit hohem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern. Mit den innovativen Konzepten will die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Es geht darum, die Zielgruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen.
Insgesamt steht für 2025 ein Fördervolumen von rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung mit einer bis zu 80 %-Förderung. Eine Antragstellung von Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen ist vom 10. Juni 2024 bis zum 31. Juli 2024 möglich.
Diese Förderung wird zusätzlich zu den bestehenden regionalen Förderaufrufen und der regionalen Förderung in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg angeboten.
Die Projektauswahl wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen, dem neben der ESF-Verwaltungsbehörde Expertinnen und Experten der Sozialen Innovation sowie der regionalen ESF-Arbeitskreise aus den Stadt- und Landkreisen angehören.
Alle weiteren Informationen sind im Förderaufruf auf der ESF-Webseite zu finden:
Hintergrundinformationen:
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der Förderperiode 2021 – 2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der Europäische Sozialfonds den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Eines seiner wichtigsten Ziele ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonventionen, in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die Förderung von nachhaltiger Beschäftigung, von lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und die Bekämpfung von Armut. Dem Land Baden-Württemberg stehen in der Förderperiode 2021 – 2027 rund 218 Millionen Euro für ESF-Plus- Maßnahmen zur Verfügung.
Foerderaufruf_ESF_Soziale_Innovation_2025.pdf
Wichtige Informationen
Aufruf_ESF_PLUS_2025_AK-ESF_Sigmaringen.pdf