Fachbereich Migration und Integration

Der Fachbereich Migration und Integration bündelt zentrale Aufgaben rund um Zuwanderung, Teilhabe und rechtliche Angelegenheiten. Er gliedert sich in die beiden Sachgebiete „Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde“ sowie „Integration, Unterbringung und Leistungsgewährung“ und bildet damit die vielfältigen Facetten dieses Themenfeldes umfassend ab.

Zu unseren Kernaufgaben zählen die vorläufige Unterbringung geflüchteter Menschen, die Umsetzung und Koordination integrativer Maßnahmen, die Bearbeitung aufenthaltsrechtlicher Fragestellungen sowie die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus ist der Fachbereich für Einbürgerungsverfahren zuständig.