Anmeldung zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz zum Umgang mit Lebensmitteln

Im Landkreis Sigmaringen findet die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz online oder in Präsenz statt. Die Online-Belehrung wird vom Technologiezentrum Glehn (TZG) durchgeführt.

Nach der Belehrung, online sowie Präsenz, erhalten Sie eine Bescheinigung, die unbefristet gültig ist. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, alle 2 Jahre eine  Folgebelehrung durchzuführen und zu dokumentieren. Diese soll die speziellen Bedingungen und Anforderungen ihres Arbeitsplatzes berücksichtigen.

Information zum Datenschutz
Das Landratsamt Sigmaringen erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten, die Sie betreffen. Daher möchten wir Sie über einige Punkte informieren. Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet für die Belehrung nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) und Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von IfSG §§ 42 und 43 (Infektionsschutzgesetz).
Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten  werden verarbeitet:
1.  Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefon,
2.  optional: Email Adresse (ohne Angabe der Email Adresse erhalten Sie kein Bestätigungsmail)
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
Ihre personenbezogenen Daten werden nach 10 Jahren im Gesundheitsamt gelöscht. Alle vorliegenden Dokumente werden streng vertraulich behandelt. Die allgemeinen Hinweise und Pflichtinformationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Webseite unter www.landkreis-sigmaringen.de/datenschutz.