Klimaneutrale Kommunalverwaltung

Mit dem Beitritt zum Klimaschutzpakt hat sich der Landkreis verpflichtet, seine Verwaltung bis 2040 klimaneutral zu stellen. Am 17. Juli 2024 wurde im Kreistag die eröffnende Treibhausgas- Startbilanz 2022 von den Beauftragten der klimaneutralen Kommunalverwaltung vorgestellt. In dem Bericht werden die Emissionen des Jahres 2022 aus den relevanten Handlungsfeldern Gebäude, Mobilität, Informationstechnologie, Beschaffung und Veranstaltungen als Referenzwert abgebildet und Maßnahmenvorschläge unterbreitet, wie die Klimaneutralität durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2040 zu erreichen ist. Maßnahmenvorschläge zeigen auf, wie und welche Energie- und Materialflüsse innerhalb der Verwaltung unter der Berücksichtigung von Versorgungssicherheit, Klimawandelanpassung, Klimaschutz und Sozialverträglichkeit reduziert werden können. Das Monitoring der Treibhausgasbilanzierung und die Darlegung klimarelevanter Projekte wird zukünftig im jährlichen Turnus stattfinden und in den Gremien vorgestellt. Die Startbilanz zum Nachlesen finden Sie hier.

Zusammenfassend sind für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung folgende Ziele zu erreichen:

  • Senkung der THG (Treibhausgas)-Emissionen bis 2040 auf ein Minimum. Restemissionen sollen nur noch aus den Vorketten von erneuerbaren Energieträgern stammen. Als Zwischenetappe ist eine Senkung um 80% bis zum Jahr 2030 anzustreben.
  • Eine Kompensation der Emissionen ist nur zulässig, wenn die Klimaneutralität bereits vor 2040 angestrebt wird. Spätestens 2040 kann jedoch keine Anrechnung mehr erfolgen. Daher muss eine Vermeidung immer Vorrang vor einer Kompensation haben.
  • Der Wärmebedarf aller kommunalen Liegenschaften soll unter 50 kWh/(m²*a) liegen und weitestgehend aus nicht-fossilen Quellen gedeckt sein.
  • Der Endenergieverbrauch soll bis 2040 halbiert werden.
  • Der Stromverbrauch soll soweit möglich aus eigenerzeugtem, regenerativen Strom gedeckt werden. Es ist mindestens 1 kW PV-Leistung pro 10 m² überbauter Grundfläche zu installieren.
  • Fossile und synthetische Brennstoffe sowie Biomasse sollen überwiegend in KWK-Anlagen genutzt werden.
  • Der Stromverbrauch wird mit dem deutschen Strommix bilanziert, auch bei Bezug von 100% Ökostrom. Der Fokus liegt also auf der Reduzierung des Stromverbrauchs und dem Ausbau der PV-Stromerzeugung.

Im Bereich der Verwaltung fokussiert sich die Klimaneutralität im Kern auf folgende Handlungsfelder:

  • Gebäude, insbesondere Optimierung des Strom- und Wärmebedarfs, Bereitstellung von erneuerbaren Energien und Verbesserung der Gebäudeeffizienz
  • Mobilität, insbesondere die Erhöhung des Elektroautoanteils im kommunalen Fuhrpark, Reduzierung der Dienstreisen mit dem PKW sowie Stärkung des Radverkehrs und der Benutzung des ÖPNV
  • Beschaffung, insbesondere die flächendeckende Einführung von Recyclingpapier in der Verwaltung sowie von umwelt- und klimafreundlichem Material
  • IT, insbesondere die Einführung von energiesparender Ausstattung und Verwendung von langlebigen Produkten
  • Veranstaltungen, insbesondere Veranstaltungstechnik und Catering.