Der Fachbereich Baurecht ist als untere Baurechtsbehörde für 17 Gemeinden im Landkreis (alle mit Ausnahme der Städte und Gemeinden Sigmaringen, Bad Saulgau, Herbertingen, Mengen, Pfullendorf, Wald, Herdwangen-Schönach und Illmensee) für die Erteilung von Baugenehmigungen, Befreiungen im Rahmen des Kenntnisgabeverfahrens, Bauvorbescheiden sowie Abgeschlossenheitsbescheinigungen zuständig. Damit verbunden ist auch die Bauaufsicht (Baukontrolle, Bauüberwachung, Zeltabnahmen). Für alle 25 Städte und Gemeinden im Landkreis ist der FB Baurecht die Genehmigungsbehörde bei Bauleitplanverfahren.
Darüber hinaus nimmt der Fachbereich Baurecht folgende Aufgaben wahr: Denkmalschutz, Brand- und Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen, Schornsteinfegerwesen, Wohnbauförderung.
Informationen zu Technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB)
Darüber hinaus nimmt der Fachbereich Baurecht folgende Aufgaben wahr: Denkmalschutz, Brand- und Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen, Schornsteinfegerwesen, Wohnbauförderung.
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