Der Kreistag und seine Aufgaben

Kreistag


Der Kreistag ist die politische Vertretung der Einwohner des Landkreises. Die aktuell 43 Kreisräte entscheiden über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises und legen die Grundsätze der Verwaltung fest. Als Vorsitzende des Kreistages beruft Landrätin Bürkle die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse ein, erstellt die Tagesordnung und leitet die Sitzungen. Über Geschäfte der laufenden Verwaltung entscheidet die Landrätin jedoch in eigener Zuständigkeit. Einige Entscheidungsbefugnisse haben die Mitglieder des Kreistages in verschiedene Ausschüsse delegiert. Über die Arbeit des Kreistags und seiner Ausschüsse, können Sie sich ausführlich im Ratsinformationssystem informieren.

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Ausschüsse


Folgende beschließende Ausschüsse hat der Kreistag eingerichtet:
  • Verwaltungs- und Sozialausschuss
  • Umwelt- Kultur- und Schulausschuss
  • Werksausschuss Kreisabfallwirtschaft
  • Jugendhilfeausschuss

Mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses bestehen die Ausschüsse aus 16 Kreisräten sowie der Landrätin als Vorsitzender. Der Jugendhilfeausschuss besteht nach gesetzlichen Bestimmungen aus 9 Kreisräten sowie jeweils 3 Vertretern der freien Träger der Wohlfahrtspflege und der Jugendverbände. Sieben Mitglieder anderer Institutionen gehören als beratende Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss an. Neben Entscheidungen in eigener Zuständigkeit werden in den Ausschüssen auch Beschlussempfehlungen für den Kreistag beraten.
 
Die Kreisräte sind ehrenamtlich tätig und werden im Rahmen der Kommunalwahl für 5 Jahre gewählt. Der Kreistag besteht aus den Fraktionen CDU, Freie Wähler, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der AfD-Gruppe.