für Alleinerziehende

Unterhaltsvorschuss

Ziel des Unterhaltsvorschussgesetzes ist es, den Schwierigkeiten zu begegnen, die alleinstehenden Elternteilen und Kindern entstehen, wenn der vom Kind ge­trennt lebende Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt. Die Gründe für das Ausbleiben des Unterhaltes sind für die Gewäh­rung nicht ausschlaggebend. So besteht auch bei Verwitwung der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung. Auch kommt es nicht auf die Einkommenssituation des alleinerziehenden Elternteiles an.

Die Sozialleistung ist dazu bestimmt, die Doppelbelastung (Sicherung des mate­riellen Unterhalts und persönliche Betreuung des Kindes) des alleinerziehenden Elternteils auszugleichen.

Die Unterhaltsvorschusskasse ist in Buchstabenbereiche aufgeteilt. Dabei ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens maßgeblich.

Erreichen können Sie die Un­terhaltsvorschusskasse über folgende Nummern:

Erster Buchstabe des Nachnamens Telefon
Buchstaben F, H, J, L 07571 102-4210
Buchstaben B, M 07571 102-4229
Buchstaben D, K 07571 102-4251
Buchstaben T, V, W, Z 07571 102-4250
Buchstaben A, I, P, R, U 07571 102-4219
Buchstaben C, E, G, N , O, Q, X 07571 102-4282
Buchstabe S, Y 07571 102-4289
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