Unterhaltsvorschuss
Ziel des Unterhaltsvorschussgesetzes ist es, den Schwierigkeiten zu begegnen, die alleinstehenden Elternteilen und Kindern entstehen, wenn der vom Kind getrennt lebende Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht ausreichend nachkommt. Die Gründe für das Ausbleiben des Unterhaltes sind für die Gewährung nicht ausschlaggebend. So besteht auch bei Verwitwung der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung. Auch kommt es nicht auf die Einkommenssituation des alleinerziehenden Elternteiles an.
Die Sozialleistung ist dazu bestimmt, die Doppelbelastung (Sicherung des materiellen Unterhalts und persönliche Betreuung des Kindes) des alleinerziehenden Elternteils auszugleichen.
Die Unterhaltsvorschusskasse ist in Buchstabenbereiche aufgeteilt. Dabei ist der Anfangsbuchstabe des Nachnamens maßgeblich.
Erreichen können Sie die Unterhaltsvorschusskasse über folgende Nummern:
Erster Buchstabe des Nachnamens | Telefon |
Buchstaben F, H, J, L | 07571 102-4210 |
Buchstaben B, M | 07571 102-4229 |
Buchstaben D, K | 07571 102-4251 |
Buchstaben T, V, W, Z | 07571 102-4250 |
Buchstaben A, I, P, R, U | 07571 102-4219 |
Buchstaben C, E, G, N , O, Q, X | 07571 102-4282 |
Buchstabe S, Y | 07571 102-4289 |
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Unterhaltsvorschusskasse
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