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5. Tätigkeit als Berufsbetreuer

Zur Zulassung als Berufsbetreuer/Berufsbetreuerin ist bei der zuständigen Betreuungsbehörde ein Registrierungsantrag zu stellen.

Voraussetzungen für eine Registrierung als Berufsbetreuer sind:

-       die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit,

-       eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit (siehe Sachkundenachweis) und

-       eine Berufshaftpflichtversicherung

Dem Registrierungsantrag müssen folgende Unterlagen beifügt sein:

-       ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG (nicht älter als 3 Monate)

-       eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nach § 882 b ZPO

        (nicht älter als drei Monate)

-       eine Erklärung, ob ein Insolvenz- Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist,

-       eine Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer

        versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde,

-       geeigneter Nachweis über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde nach § 23 I Nr. 2, 3 BtOG

-       Mitteilung über den beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur der

        beabsichtigten beruflichen Betreuertätigkeit gem. § 11 BtRegV

Weiterhin wird ein persönliches Gespräch zur Feststellung der Eignung als Berufsbetreuer bei der Betreuungsbehörde geführt.

Für alle Fragen rund um das Thema „Berufsbetreuer“ und die damit verbundenen Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen zur Registrierung als Berufsbetreuer, stehen Ihnen bei der Betreuungsbehörde Sigmaringen Frau Gabriela Lutz 07571/102-4163 und Herr Elias Raabe 07571/102-4169 zur Verfügung.

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