Ausfuhrkennzeichen beantragen
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- Geltungsdauer: 1 Tag(e) - 1 Jahr(e)
Hinweis: Das Ausfuhrkennzeichen und die damit einhergehende Zulassungsbescheinigung Teil II sind zeitlich begrenzt und gelten nur für die Zeit der Überführung des Fahrzeugs. Die höchstmögliche Geltungsdauer beträgt ein Jahr.
Widerspruch