Führerschein - Ausländisch umtauschen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung Ihrer Gemeinde in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sehtest (ausreichend wenn Klasse A , BE oder Unterklassen davon umgeschrieben werden sollen)
- augenärztliches Gutachten (wenn Klasse CE oder DE umgeschrieben werden soll)
- ärztliches Gutachten (wenn Klasse CE oder DE umgeschrieben werden soll)
- ausländischer Führerschein mit amtlich anerkannter Übersetzung
- Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
- Angabe der Fahrschule, da Sie die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen
- augenärztliches Gutachten (wenn Klasse CE oder DE umgeschrieben werden soll)
- ärztliches Gutachten (wenn Klasse CE oder DE umgeschrieben werden soll)
Des Weiteren ist nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung bei einigen Staaten die Abnahme der theoretischen und/oder praktischen Prüfung notwendig. Bitte nennen Sie uns in diesen Fällen eine Fahrschule Ihrer Wahl damit wir den Prüfauftrag an den zuständigen TÜV weiterleiten können.
Sie können den Antrag entweder über die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes einreichen oder sich direkt an das Landratsamt wenden.
- Fahrerlaubnisantrag
- Informationsblatt Datenschutz Führerschein
- Merkblatt Führerschein aus nicht EU-Land, arabisch
- Merkblatt Führerschein aus nicht EU-Land, deutsch
- Merkblatt Führerschein aus nicht EU-Land, englisch
- Merkblatt Führerschein aus nicht EU-Land, französisch
- Merkblatt Führerschein aus nicht EU-Land, russisch
- Merkblatt Führerschein aus nicht EU-Land, spanisch
Die Gebühren betragen fallbezogen zwischen 29,90 Euro und 38,30 Euro.