Dienstleistungen A-Z

Führerschein - Ausländisch umtauschen

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung Ihrer Gemeinde in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Bei Umschreibungen von einem ausländischen Führerschein der von einem EU/EWR- oder Anlage 11- Staaten ausgestellt worden ist:
  • Sehtest (ausreichend wenn Klasse A , BE oder Unterklassen davon umgeschrieben werden sollen)
  • augenärztliches Gutachten (wenn Klasse CE oder DE umgeschrieben werden soll)
  • ärztliches Gutachten (wenn Klasse CE oder DE umgeschrieben werden soll)
Bei Umschreibungen von einem ausländischen Führerschein der nicht von einem EU/EWR- oder Anlage 11 Staat ausgestellt worden ist:
  • ausländischer Führerschein mit amtlich anerkannter Übersetzung
  • Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung
  • Angabe der Fahrschule, da Sie die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen
  • augenärztliches Gutachten (wenn Klasse CE oder DE umgeschrieben werden soll)
  • ärztliches Gutachten (wenn Klasse CE oder DE umgeschrieben werden soll)
Hinweis: Die Übersetzung des Führerscheines muss von einem anerkannten Übersetzer oder von einem Automobilclub angefertigt werden.

Des Weiteren ist nach Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung bei einigen Staaten die Abnahme der theoretischen und/oder praktischen Prüfung notwendig. Bitte nennen Sie uns in diesen Fällen eine Fahrschule Ihrer Wahl damit wir den Prüfauftrag an den zuständigen TÜV weiterleiten können.

Sie können den Antrag entweder über die Stadt-/Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes einreichen oder sich direkt an das Landratsamt wenden.
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Formulare & Online-Prozesse
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Kosten/Leistung
Die Gebühren betragen fallbezogen zwischen 29,90 Euro und 38,30 Euro.
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Zugehörigkeit zu