Beistandschaften

Mit der Beistandschaft werden elementare Rechte des Kindes durchgesetzt. Das Kind hat das Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Ohne diese Kennt­nis kann es Ansprüche gegen den Vater (insbesondere Unterhalt, Erbanspruch, Umgangsrecht) nicht geltend machen.

Eine Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, dem die elterli­che Sorge für das Kind allein zusteht oder in dessen Obhut sich das Kind befin­det. Die Inanspruchnahme der Beistandschaft beim Fachbereich Jugend ist dabei kostenfrei.

Auch ohne Einrichtung einer rechtlich verbindlichen Beistandschaft erhalten Alleinerziehende, Kinder und junge Volljäh­rige (bis zum 21. Lebensjahr) Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Unterhaltsrechts.

Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Beistandschaft sind über die zuvor genannten Aufga­ben hinaus auch Ansprechpersonen und zuständig für Beurkundungen von Sorgeerklärungen bei nicht verheirateten Eltern, Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltstiteln usw. Das bedeutet unter anderem, dass hier auch freiwillig von den Eltern vereinbarte Regelungen in rechtsverbindlicher urkundlicher Form festgehalten werden können.

Ihre Ansprechperson erreichen Sie unter diesen Telefonnummern:

Ort

Telefon

Beuron, Krauchenwies, Mengen, Ostrach, Pfullendorf (M-V), Scheer

07571 102-4253

Bad Saulgau, Herdwangen-Schönach, Pfullendorf (A-F)

07571 102-4220

Illmensee, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Wald

07571 102-4237

Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Neufra, Pfullendorf (G-L), Sauldorf, Stetten a.k.M., Veringenstadt

07571 102-4241

Bingen, Pfullendorf (W-Z)

Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten - alle Gemeinden

07571 102-4211
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Wo?
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Öffnungszeiten

Das Landratsamt ist nur nach Terminvereinbarung geöffnet.

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Sekretariat
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Leitung
  • Sachgebietsleitung Beistandschaften / Vormundschaften / Pflegschaften / Unterhaltsvorschusskasse
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Mitarbeitende
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen