Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jugendamt eine Geldleistung an die Tagespflegeperson gewähren oder die Gebühren in einer Tageseinrichtung (z. B. Kindergarten, ...) übernehmen.
Im Einzelfall ist auch ein Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung und des Kindergartens auf Antrag möglich.
Ansprechpersonen finden Sie hier:
- Fachbereich Jugend - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Eltern haben im zweiten und dritten Lebensjahr ihres Kindes den Anspruch auf einen Platz in der Kindertagespflege, in einer Kinderkrippe oder Kindertageseinrichtung. Ab dem dritten Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.
Bitte nehmen Sie bei Bedarf rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf. Viele Gemeinden im Landkreis haben ein flexibles und weit entwickeltes Betreuungsangebot. Bei Berufstätigkeit, Ausbildung oder einer Qualifizierungsmaßnahem der Eltern könne Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren bei Bedarf in einer Kindertagespflege betreut werden.
Für die Vermittlung von Tagespflegepersonen wenden Sie sich bitte an:
Für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung wenden Sie sich bitte an:
- Gemeindeverwaltung
- Kindergarten
- Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
Bei Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an:
Kinder und Beruf miteinander zu vereinbaren, ist eine schwierige Herausforderung. Dennoch ist es aus individuellen oder finanziellen Gründen oft wichtig, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Bei Fragen zu dieser speziellen Situation beraten Sie:
- Frauen Begegnungs Zentrum (FBZ)
- Jobcenter
- Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises