Hilfe bei der Kinderbetreuung

Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jugendamt eine Geldleistung an die Tagespflegeperson gewähren oder die Gebühren in einer Tageseinrichtung (zum Beispiel Kindergarten, ...) übernehmen.

Im Einzelfall ist auch ein Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung und des Kindergartens auf Antrag möglich.

Unterstützung des Landratsamts

Wirtschaftliche Jugendhilfe


Wie kann mein Kind tagsüber betreut werden?

Eltern haben im zweiten und dritten Lebensjahr ihres Kindes den Anspruch auf einen Platz in der Kindertagespflege, in einer Kinderkrippe oder Kindertageseinrichtung. Ab dem dritten Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.

Bitte nehmen Sie bei Bedarf rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf. Viele Gemeinden im Landkreis haben ein flexibles und weit entwickeltes Betreuungsangebot. Bei Berufstätigkeit, Ausbildung oder einer Qualifizierungsmaßnahem der Eltern können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren bei Bedarf in einer Kindertagespflege betreut werden.

Unterstützung des Landratsamts

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Fachstelle für Kindertagespflege

Weitere Angebote im Landkreis

Frauen-Begegnungs-Zentrum Sigmaringen


Wie kann ich als alleinerziehende Person Familie und Beruf miteinander vereinbaren?

Kinder und Beruf miteinander zu vereinbaren, ist eine schwierige Herausforde­rung. Dennoch ist es aus individuellen oder finanziellen Gründen oft wichtig, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Unterstützung des Landratsamts

Jobcenter

Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises

Weitere Angebote im Landkreis

Frauen-Begegnungs-Zentrum Sigmaringen