Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jugendamt eine Geldleistung an die Tagespflegeperson gewähren oder die Gebühren in einer Tageseinrichtung (zum Beispiel Kindergarten, ...) übernehmen.
Im Einzelfall ist auch ein Zuschuss zu den Kosten der Kinderbetreuung und des Kindergartens auf Antrag möglich.
Unterstützung des Landratsamts
Wie kann mein Kind tagsüber betreut werden?
Eltern haben im zweiten und dritten Lebensjahr ihres Kindes den Anspruch auf einen Platz in der Kindertagespflege, in einer Kinderkrippe oder Kindertageseinrichtung. Ab dem dritten Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.
Bitte nehmen Sie bei Bedarf rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Gemeinde auf. Viele Gemeinden im Landkreis haben ein flexibles und weit entwickeltes Betreuungsangebot. Bei Berufstätigkeit, Ausbildung oder einer Qualifizierungsmaßnahem der Eltern können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren bei Bedarf in einer Kindertagespflege betreut werden.
Unterstützung des Landratsamts
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
Fachstelle für Kindertagespflege
Weitere Angebote im Landkreis
Frauen-Begegnungs-Zentrum Sigmaringen
Wie kann ich als alleinerziehende Person Familie und Beruf miteinander vereinbaren?
Kinder und Beruf miteinander zu vereinbaren, ist eine schwierige Herausforderung. Dennoch ist es aus individuellen oder finanziellen Gründen oft wichtig, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Unterstützung des Landratsamts
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises
Weitere Angebote im Landkreis
Frauen-Begegnungs-Zentrum Sigmaringen