Kooperation im Kinderschutz

Ein guter Kinderschutz basiert auf einer guten Kooperation und Kommunikation!

Der Schutz von Kindern ist eine gesellschaftliche Aufgabe von herausragender Bedeutung. Dem Jugendamt und den freien Trägern innerhalb der Jugendhilfe kommt dabei durch die Vorgaben des § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung- schon lange eine besondere Rolle zu.

Kooperation im Kinderschutz innerhalb der Jugendhilfe


Durch das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz wurden weitere Berufsgruppen, Institutionen und Organisationen außerhalb der Jugendhilfe, die regelmäßig mit Kindern, Jugendlichen und  Familien in Kontakt kommen, in die Aufgabe des Kinderschutzes einbezogen. Denn in der alltäglichen Begegnung  von ÄrztInnen, Hebammen, PsychologInnen, BeraterInnen, LehrerInnen etc. mit Kindern und Jugendlichen können Anzeichen erkannt werden, die möglicherweise auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten.

Kooperation außerhalb der Jugendhilfe

Doch wie sind solche Anzeichen einzuschätzen? Wie geht man bei dieser sogenannten Gefährdungseinschätzung vor? Wie spricht man Eltern, Kinder oder Jugendliche an? Welche Unterstützungsangebote gibt es für Eltern, die bereit sind zum Wohl ihrer Kinder Hilfen anzunehmen? Wann macht es Sinn, das Jugendamt miteinzubeziehen? Was ist zu tun, wenn Eltern nicht bereit oder fähig sind, das Wohl ihrer Kinder zu gewährleisten? Wann ist es angezeigt, das Jugendamt auch gegen den Willen der Beteiligten zu informieren?

Für all diese Fragen steht das Beratungsteam der insoweit erfahrenen Fachkräfte im Kinderschutz bereit. Die „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ sind auf Kindeswohlgefährdungen spezialisiert und haben praktische Erfahrung darin, Gefahren für das Kindeswohl zu beurteilen und Sie zu beraten, was als nächstes zu tun ist. Mehr…..

Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Wenn Sie sich in Ausübung Ihres Berufes oder eines Ehrenamtes im Verein Sorgen machen, dass ein Kind zu Schaden kommt, bekommen Sie hier Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Team der insoweit erfahrenen Fachkräfte

Hier finden Sie Erläuterungen zu Begriffen wie z.B. Kinderrecht, Elternrecht, Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung. Ebenso zu den Erscheinungsformen von Kindeswohlgefährdung wie Vernachlässigung, Misshandlung und sexuelle Gewalt.

Begrifflichkeiten im Kinderschutz


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