Zeigt Ihr Kind im Alter von 0-6 Jahren Auffälligkeiten im Bereich der Wahrnehmung, Sprache, der Kontaktaufnahme zu Ihnen oder anderen Menschen, ist es in seiner Konzentration oder körperlichen Beweglichkeit eingeschränkt, können Sie zur Abklärung des Förderbedarfes das Angebot der Frühberatungsstellen in Anspruch nehmen. Sie erhalten nach einer eingehenden Diagnostik Hilfen und Anregungen bei der Frühförderung Ihres Kindes an den sonderpädagogischen Beratungsstellen der Sonderschulen. Frühförderung wird für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder vom frühestmöglichen Zeitpunkt an angeboten.
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