Kinderschutz

Ich mache mir als Privatperson Sorgen um ein Kind, was kann ich tun?

Es ist auch Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, darauf zu achten, dass Kindern kein Leid geschieht. Wenn Sie sich als Privatperson ernstlich Sorgen machen, dass ein Kind zu Schaden kommt, mißhandelt oder vernachlässigt wird, können Sie sich direkt an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden, um eine Meldung im Kinderschutz nach §8a SGB VIII zu machen. Dabei brauchen Sie nicht zwingend Ihren Namen zu nennen, unterstreichen jedoch dadurch die Ernsthaftigkeit Ihrer Mitteilung. Auf Ihren Wunsch können Sie gegenüber der betroffenen Familie anaonym bleiben.

Kann ich mich als Privatperson zunächst mit jemandem beraten, bevor ich eine Meldung mache?

Sie können zunächst eine fachliche Beratung in Anspruch nehmen, damit bleibt der Name der betroffenen Familie anonym und auch Sie brauchen nicht zwingend Ihren Namen zu nennen. Diese Beratung bekommen Sie ebenfalls beim Allgemeinen Sozialen Dienst