Das Sorgerecht der minderjährigen Mutter ‚ruht‘ bis zu ihrer Volljährigkeit. Während dieser Zeit besteht die gesetzliche Vormundschaft des Jugendamtes. Da das Sorgerecht lediglich ruht und der minderjährigen Mutter neben dem Amtsvormund das Personensorgerecht zusteht, ergibt sich hieraus zwingend eine Teil-habe der minderjährigen Mutter an allen Prozessen der Entscheidungsfindung für das Kind.
Das bedeutet:
Auch eine minderjährige Mutter darf in keinem Falle übergangen werden!
Bei (unlösbaren) Meinungsverschiedenheiten zwischen Mutter und Vormund ist das Familiengericht um Entscheidung zu ersuchen.
Bei Fragen hilft
- der Fachbereich Jugend - Vormundschaften / Pflegschaften
Jedes Kind hat ein Recht auf Kontakt und Umgang mit beiden Elternteilen.
Falls der Vater oder die Mutter keinen Umgang mit seinem oder ihrem Kind wünscht, kann mit Hilfe des Jugendamtes in einem Vermittlungsgespräch eine Lösung angestrebt werden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Daher gilt es, den jeweiligen Einzelfall und die besonderen Umstände zu beachten.
Bekennt sich ein Mann nicht zu seiner Vaterschaft und verweigert auch die Unterhaltszahlungen, kann eine Beistandschaft beantragt werden, im Rahmen derer unter anderem eine Vaterschaftsfeststellung in die Wege geleitet wird. Auch Unterhaltsvorschuss kann in einem solchen Fall geleistet werden.
Ansprechpartner
- die Erziehungsberatungsstelle
- die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
- der Fachbereich Jugend - Allgemeiner Sozialer Dienst
- der Fachbereich Jugend - Vormundschaften / Pflegschaften
- der Fachbereich Jugend - Beistandschaften
- der Fachbereich Jugend - Unterhaltsvorschusskasse
Die Geburt verlief gut und das Baby ist da. Dennoch bleiben Fragen.
Je nachdem, welche Unklarheiten bestehen, gibt es vielfältige kompetente Hilfe.
Unterstützung
- Schwangerschaftsberatung Donum Vitae
- der Hebamme (Nachbetreuung)
- Krabbelgruppen
- der Fachstelle Familie am Start
- der Erziehungsberatungsstelle
- Ehe- Lebens- und Familienberatung
- der Koordinierungsstelle für Tageseltern
- dem Frauen Begegnungs Zentrum (FBZ)
- dem Fachbereich Jugend - Allgemeiner Sozialer Dienst
- der Schwangerschaftsberatungsstelle der Caritas und Diakonie
- den Angeboten der Elternbildung
Du bist minderjährig, schwanger und Deine Eltern wissen nichts davon? Auch wenn Du Dich schämst, Deinen Eltern davon zu erzählen und Angst vor ihrer Reaktion hast, ist es am besten, offen mit ihnen zu sprechen. Selbst wenn sie zu-nächst schockiert und wütend reagieren, werden sie Dich nicht im Stich lassen, sondern Dir nach ihren Möglichkeiten helfen.
Wenn Du Unterstützung gegenüber Deinen Eltern brauchst, dann nimm eine Person Deines Vertrauens dazu.
Ansprechpartner
- Donum Vitae
- die Schwangerschaftsberatungsstelle der Caritas und Diakonie
- der Fachbereich Gesundheit
Weitere Infos unter http://www.schwanger-info.de/