Volltextsuche auf: https://www.landkreis-sigmaringen.de
Volltextsuche auf: https://www.landkreis-sigmaringen.de

Kreistag

Für Informationen rund um die Kreistagsarbeit nutzen Sie bitte das Ratsinfosystem

Nichts gefunden?

Teilen Sie uns bitte mit, falls Ihre Suche keine Treffer ergeben hat: Ich-find-nix
Das Suchfenster kann über die Taste "ESC" geschlossen werden. Alternativ können Sie die Suche über diesen Link schließen: Suche schließen

Gütesiegel "KINDERSCHUTZ - NA KLAR!"

Wenn Sie sich als Verein oder Verband aktiv um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen kümmern, können Sie das neue Kinderschutz-Siegel des Landkreises zur Nutzung beantragen.

Mit dem aussagekräftigen Logo  „KINDERSCHUTZ  - NA KLAR!“ können Sie ein sichtbares Zeichen setzen, dass Kinderschutz in Ihrem Verein an erster Stelle steht und es wirksame Schutzmaßnahmen für die jungen Vereinsmitglieder gibt. Das ist ein wichtiges Signal an die Eltern, dass ihre Kinder in Ihrem Verein sicher sind vor Übergriffen – und auch ein deutliches, abschreckend wirkendes Zeichen an potenzielle Täter.

Um die Nutzung des Gütesiegels für Ihren Verein/ Verband beantragen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
  • Abschluss einer Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem Fachbereich Jugend des Landkreises Sigmaringen.
  • Vorlage eines entsprechenden Präventions- und Schutzkonzepts, das mindestens folgende Bausteine enthält:
Hier der Antrag auf Erteilung des Siegels „KINDERSCHUTZ - NA KLAR!“:
Antrag „KINDERSCHUTZ – NA KLAR“

Hier finden Sie weitere Informationen zum Erstellen eines Präventions- und Schutzkonzepts:
Präventions- und Schutzkonzept für Vereine und Verbände

Hier finden Sie die Informationen zur Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem Fachbereich Jugend:
Handlungsempfehlung
Umsetzung §72a SGB VIII
Direkt nach oben