Dokumentation

Wenn es um eine Gefährdungseinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geht, sind Klarheit, Eindeutigkeit und Verbindlichkeit von großer Wichtigkeit für alle Beteiligten.

Die Dokumentation hilft dabei, Sicherheit im eigenen Denken und Tun zu erlangen.

Eine qualifizierte Dokumentation ist deshalb von Bedeutung.

Grundsätzlich sollten alle Beobachtungen, Gespräche, Annahmen, Einschätzungen, getroffenen Vereinbarungen und die jeweils Beteiligten dokumentiert werden.

Anforderungen an eine qualifizierte Falldokumentation:
  • zeitnahe Dokumentation aller relevanter Ereignisse, Beobachtungen, Informationen, Entscheidungen und Arbeitsschritte
  • bei der Darstellung von Sachverhalten, Einschätzungs- und Entscheidungsprozessen ist deutlich zu unterscheiden zwischen Fakten, Hypothesen, Vermutungen und Bewertungen!

Es gelten die Aufbewahrungsfristen der jeweiligen Organisation bzw. Einrichtung.
 
Hier finden Sie ein Beispiel für eine neutrale Dokumentationsvorlage:

Dokumentationsvorlage „Gefährdungseinschätzung – Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“