1. Auflistung Ihrer Tätigkeiten in der Jugendarbeit
Achten Sie bitte darauf, dass Sie diese Tätigkeiten möglichst konkret beschreiben. Es reicht nicht ausschließlich die Funktion (Jugendleiter, Übungsleiter o.ä.) zu betrachten, sondern die Inhalte der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ist ausschlaggebend.
2. Bewertung der Tätigkeiten anhand des Prüfschemas
Nehmen Sie sich bitte die Zeit, ein
Prüfschema für jede Tätigkeit auszufüllen. Hier ist Teamarbeit sinnvoll. Am Ende entscheiden Sie, ob ein Führungszeugnis für diese Tätigkeit erforderlich ist oder nicht.
3. Liste der führungzeugnisrelevanten Tätigkeiten
Erstellen Sie die
Liste der Tätigkeiten, für die Sie ein Führungszeugnis verlangen werden.
4. Information der Ehrenamtlichen, die eine führungszeugnisrelevante Tätigkeit ausüben
Informieren Sie die Personen im Verein, die eine Tätigkeit ausüben, die die Vorlage eines Führungszeugnisses erfordert.
5. Ausstellung Bescheinigung zur Gebührenbefreiung
Diesen Personen können Sie auch gleich die
Bescheinigung zur Gebührenbefreiung ausstellen, die sie im Rathaus vorlegen müssen, um keine Gebühren für das Führungszeugnis zahlen zu müssen.
6. Ehrenamtlichen beantragen Führungszeugnis
Die Ehrenamtlichen beantragen im Rathaus das "erweiterte Führungszeugnis" für private Zwecke.
Dieses wird ihnen auf dem Postweg nach Hause geschickt.
7. Vorlage Führungszeugnis - Ehrenamtlichen können wählen
Die Ehrenamtlichen entscheiden, wem sie das Führungszeugnis vorlegen:
a) dem
Vereinsvorsitzenden
Er trägt die Einsichtnahme und das Ergebnis in ein
Dokumentationsblatt ein und gibt das Führungszeugnis dem Ehrenamtlichen zurück.
b) dem
Jugendamt
Das Führungszeugnis kann
dem Jugendamt zugeschickt werden, dies stellt eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und schickt diese zusammen mit dem Führungszeugnis zurück an die Ehrenamtlichen.
Dann legt der Ehrenamtliche dem Vereinsvorsitzenden die Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, dieser trägt das Ergebnis in sein
Dokumentationsblatt ein und gibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Ehrenamtlichen zurück.
c) der Verbandszentrale - sofern die Verbandszentrale diesen Service anbietet. Gleiches Verfahren wie Jugendamt.
Achtung: Das Führungszeugnis darf bei der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein!
8. Dieser Vorgang wiederholt sich alle 5 Jahre.
Der Vereinsvorsitzende führt dafür eine
Wiedervorlageliste.
9. Kurzfristiger Einsatz von Ehrenamtlichen
Bei kurzfristigem Einsatz eines Helfers bei einer führungszeugnisrelevanten Tätigkeit wird eine
Selbstverpflichtungserklärung eingeholt.
Bitte kommunizieren Sie das Verfahren in Ihrem Verein.