Umsetzung der Vorgaben nach §72a SGB VIII
– Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Um Sie als Verein/Verband bei der praktischen Umsetzung des §72a SGB VIII zu unterstützen, haben wir folgende Checklisten für Sie zusammengestellt:
1. Auflistung Ihrer Tätigkeiten in der Jugendarbeit
Achten Sie bitte darauf, dass Sie diese Tätigkeiten möglichst konkret beschreiben. Es reicht nicht ausschließlich die Funktion (Jugendleiter, Übungsleiter o.ä.) zu betrachten, sondern die Inhalte der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ist ausschlaggebend.
2. Bewertung der Tätigkeiten anhand des Prüfschemas
Nehmen Sie sich bitte die Zeit, ein Prüfschema für jede Tätigkeit auszufüllen. Hier ist Teamarbeit sinnvoll. Am Ende entscheiden Sie, ob ein Führungszeugnis für diese Tätigkeit erforderlich ist oder nicht.
3. Liste der führungzeugnisrelevanten Tätigkeiten
Erstellen Sie die Liste der Tätigkeiten, für die Sie ein Führungszeugnis verlangen werden.
4. Information der Ehrenamtlichen, die eine führungszeugnisrelevante Tätigkeit ausüben
Informieren Sie die Personen im Verein, die eine Tätigkeit ausüben, die die Vorlage eines Führungszeugnisses erfordert.
5. Ausstellung Bescheinigung zur Gebührenbefreiung
Diesen Personen können Sie auch gleich die Bescheinigung zur Gebührenbefreiung ausstellen, die sie im Rathaus vorlegen müssen, um keine Gebühren für das Führungszeugnis zahlen zu müssen.
6. Ehrenamtlichen beantragen Führungszeugnis
Die Ehrenamtlichen beantragen im Rathaus das "erweiterte Führungszeugnis" für private Zwecke.
Dieses wird ihnen auf dem Postweg nach Hause geschickt.
7. Vorlage Führungszeugnis - Ehrenamtlichen können wählen
Die Ehrenamtlichen entscheiden, wem sie das Führungszeugnis vorlegen:
a) dem Vereinsvorsitzenden
Er trägt die Einsichtnahme und das Ergebnis in ein Dokumentationsblatt ein und gibt das Führungszeugnis dem Ehrenamtlichen zurück.
b) dem Jugendamt
Das Führungszeugnis kann dem Jugendamt zugeschickt werden, dies stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und schickt diese zusammen mit dem Führungszeugnis zurück an die Ehrenamtlichen.
Dann legt der Ehrenamtliche dem Vereinsvorsitzenden die Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, dieser trägt das Ergebnis in sein Dokumentationsblatt ein und gibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Ehrenamtlichen zurück.
c) der Verbandszentrale - sofern die Verbandszentrale diesen Service anbietet. Gleiches Verfahren wie Jugendamt.
Achtung: Das Führungszeugnis darf bei der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein!
8. Dieser Vorgang wiederholt sich alle 5 Jahre.
Der Vereinsvorsitzende führt dafür eine Wiedervorlageliste.
9. Kurzfristiger Einsatz von Ehrenamtlichen
Bei kurzfristigem Einsatz eines Helfers bei einer führungszeugnisrelevanten Tätigkeit wird eine Selbstverpflichtungserklärung eingeholt.
Bitte kommunizieren Sie das Verfahren in Ihrem Verein!
10. AnsprechpartnerInnen
Als Ansprechpartnerin für die Vereinbarungen und die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen steht Ihnen Angelika Kaiserauer zur Verfügung:
angelika.kaiserauer(at)lrasig.de , Tel: 07571/102-4272.
Für fachliche Fragen zur Umsetzung des §72a SGB VIII im Landkreis Sigmaringen stehen Ihnen Barbara Latzel und Dietmar Unterricker zur Verfügung:
barbara.latzel(at)lrasig.de oder
dietmar.unterricker(at)lrasig.de
Bitte kontaktieren Sie uns per Mail!
Achten Sie bitte darauf, dass Sie diese Tätigkeiten möglichst konkret beschreiben. Es reicht nicht ausschließlich die Funktion (Jugendleiter, Übungsleiter o.ä.) zu betrachten, sondern die Inhalte der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen ist ausschlaggebend.
2. Bewertung der Tätigkeiten anhand des Prüfschemas
Nehmen Sie sich bitte die Zeit, ein Prüfschema für jede Tätigkeit auszufüllen. Hier ist Teamarbeit sinnvoll. Am Ende entscheiden Sie, ob ein Führungszeugnis für diese Tätigkeit erforderlich ist oder nicht.
3. Liste der führungzeugnisrelevanten Tätigkeiten
Erstellen Sie die Liste der Tätigkeiten, für die Sie ein Führungszeugnis verlangen werden.
4. Information der Ehrenamtlichen, die eine führungszeugnisrelevante Tätigkeit ausüben
Informieren Sie die Personen im Verein, die eine Tätigkeit ausüben, die die Vorlage eines Führungszeugnisses erfordert.
5. Ausstellung Bescheinigung zur Gebührenbefreiung
Diesen Personen können Sie auch gleich die Bescheinigung zur Gebührenbefreiung ausstellen, die sie im Rathaus vorlegen müssen, um keine Gebühren für das Führungszeugnis zahlen zu müssen.
6. Ehrenamtlichen beantragen Führungszeugnis
Die Ehrenamtlichen beantragen im Rathaus das "erweiterte Führungszeugnis" für private Zwecke.
Dieses wird ihnen auf dem Postweg nach Hause geschickt.
7. Vorlage Führungszeugnis - Ehrenamtlichen können wählen
Die Ehrenamtlichen entscheiden, wem sie das Führungszeugnis vorlegen:
a) dem Vereinsvorsitzenden
Er trägt die Einsichtnahme und das Ergebnis in ein Dokumentationsblatt ein und gibt das Führungszeugnis dem Ehrenamtlichen zurück.
b) dem Jugendamt
Das Führungszeugnis kann dem Jugendamt zugeschickt werden, dies stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und schickt diese zusammen mit dem Führungszeugnis zurück an die Ehrenamtlichen.
Dann legt der Ehrenamtliche dem Vereinsvorsitzenden die Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, dieser trägt das Ergebnis in sein Dokumentationsblatt ein und gibt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Ehrenamtlichen zurück.
c) der Verbandszentrale - sofern die Verbandszentrale diesen Service anbietet. Gleiches Verfahren wie Jugendamt.
Achtung: Das Führungszeugnis darf bei der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein!
8. Dieser Vorgang wiederholt sich alle 5 Jahre.
Der Vereinsvorsitzende führt dafür eine Wiedervorlageliste.
9. Kurzfristiger Einsatz von Ehrenamtlichen
Bei kurzfristigem Einsatz eines Helfers bei einer führungszeugnisrelevanten Tätigkeit wird eine Selbstverpflichtungserklärung eingeholt.
Bitte kommunizieren Sie das Verfahren in Ihrem Verein!
10. AnsprechpartnerInnen
Als Ansprechpartnerin für die Vereinbarungen und die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen steht Ihnen Angelika Kaiserauer zur Verfügung:
angelika.kaiserauer(at)lrasig.de , Tel: 07571/102-4272.
Für fachliche Fragen zur Umsetzung des §72a SGB VIII im Landkreis Sigmaringen stehen Ihnen Barbara Latzel und Dietmar Unterricker zur Verfügung:
barbara.latzel(at)lrasig.de oder
dietmar.unterricker(at)lrasig.de
Bitte kontaktieren Sie uns per Mail!
1. Auflistung Ihrer Tätigkeiten in der Jugendarbeit
Achten Sie bitte darauf, dass Sie diese Tätigkeiten möglichst konkret beschreiben. Es reicht nicht ausschließlich die Funktion (Jugendleiter, Übungsleiter o.ä.) zu betrachten, sondern die Inhalte der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und auch deren Alter ist ausschlaggebend.
2. Bewertung der Tätigkeiten anhand des Prüfschemas
Nehmen Sie sich bitte die Zeit, ein Prüfschema für jede Tätigkeit auszufüllen. Hier ist Teamarbeit sinnvoll. Am Ende entscheiden Sie, ob ein Führungszeugnis für diese Tätigkeit erforderlich ist oder nicht.
Das Prüfschema finden Sie hier.
3. Liste der führungzeugnisrelevanten Tätigkeiten
Erstellen Sie eine Liste der Tätigkeiten, für die Sie ein Führungszeugnis verlangen werden und schicken Sie diese an:
Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Jugend
Frau Angelika Kaiserauer
Postfach 1462
72482 Sigmaringen
oder an angelika.kaiserauer(at)lrasig.de
Diese Liste wird Teil der Vereinbarung zwischen Ihrem Verein/Verband und dem Fachbereich Jugend sein.
Die Liste als ausfüllbare pdf-Datei finden Sie hier.
4. Vereinbarung wird durch Fachbereich Jugend erstellt und unterzeichnet
Der Fachbereich Jugend pflegt Ihre Tätigkeiten und Ihre Daten in die Mustervereinbarung des Landesjugendamts ein und schickt Ihnen diese 2-fach zu, unterzeichnet vom Fachbereichsleiter Jugend, Herrn Hubert Schatz.
Eine Mustervereinbarung des Landesjugendamts gemäß §72a SGB VIII finden Sie hier.
5. Unterzeichnung der Vereinbarung durch Verein/Verband
Der verantwortliche Vorstand Ihres Vereins unterzeichnet ebenfalls und schickt eine Ausfertigung wieder an den Fachbereich Jugend zurück.
Damit ist die Vereinbarung geschlossen. Beide Partner haben eine von beiden Seiten unterzeichnete Vereinbarung.
6. Nachreichung von Tätigkeiten
Wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt in Ihrem Verein neue Tätigkeiten ergeben, die die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erfordern, melden Sie diese bitte nach. Dazu können Sie diese Liste verwenden.
7. Nachreichung Präventionskonzept
Sie verpflichten sich in der Vereinbarung mit dem Jugendamt auch, ein sogenanntes Präventionskonzept in Ihrem Verein zu erarbeiten und zu kommunizieren. Dies beinhaltet einen "Ehrenkodex" für alle Vereinsmitglieder, in dem das Verhalten im Verein und die Regeln für den Umgang miteinander beschrieben sind.
Für die Erstellung eines Präventionskonzepts in Ihrem Verein brauchen Sie eventuell noch Zeit.
In Absprache mit dem Fachbereich Jugend können Sie das Präventionskonzept Ihres Vereins/Verbands zu einem späteren Zeitpunkt der Vereinbarung hinzufügen.
Ein gutes Beispiel ist in der Broschüre des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der deutschen Sportjugend (dsj) zu finden.
Die Erzdiözese Freiburg, als ein Beispiel aus dem kirchlichen Bereich, hat eine Fülle von empfehlenswerten Materialien zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erstellt.
8. AnsprechpartnerInnen
Als Ansprechpartnerin für die Vereinbarungen und die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen steht Ihnen Angelika Kaiserauer zur Verfügung:
angelika.kaiserauer(at)lrasig.de , Tel: 07571/102-4272.
Für fachliche Fragen zur Umsetzung des §72a SGB VIII im Landkreis Sigmaringen stehen Ihnen Barbara Latzel und Dietmar Unterricker zur Verfügung:
barbara.latzel(at)lrasig.de oder
dietmar.unterricker(at)lrasig.de
Bitte kontaktieren Sie uns per Mail!
Achten Sie bitte darauf, dass Sie diese Tätigkeiten möglichst konkret beschreiben. Es reicht nicht ausschließlich die Funktion (Jugendleiter, Übungsleiter o.ä.) zu betrachten, sondern die Inhalte der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und auch deren Alter ist ausschlaggebend.
2. Bewertung der Tätigkeiten anhand des Prüfschemas
Nehmen Sie sich bitte die Zeit, ein Prüfschema für jede Tätigkeit auszufüllen. Hier ist Teamarbeit sinnvoll. Am Ende entscheiden Sie, ob ein Führungszeugnis für diese Tätigkeit erforderlich ist oder nicht.
Das Prüfschema finden Sie hier.
3. Liste der führungzeugnisrelevanten Tätigkeiten
Erstellen Sie eine Liste der Tätigkeiten, für die Sie ein Führungszeugnis verlangen werden und schicken Sie diese an:
Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Jugend
Frau Angelika Kaiserauer
Postfach 1462
72482 Sigmaringen
oder an angelika.kaiserauer(at)lrasig.de
Diese Liste wird Teil der Vereinbarung zwischen Ihrem Verein/Verband und dem Fachbereich Jugend sein.
Die Liste als ausfüllbare pdf-Datei finden Sie hier.
4. Vereinbarung wird durch Fachbereich Jugend erstellt und unterzeichnet
Der Fachbereich Jugend pflegt Ihre Tätigkeiten und Ihre Daten in die Mustervereinbarung des Landesjugendamts ein und schickt Ihnen diese 2-fach zu, unterzeichnet vom Fachbereichsleiter Jugend, Herrn Hubert Schatz.
Eine Mustervereinbarung des Landesjugendamts gemäß §72a SGB VIII finden Sie hier.
5. Unterzeichnung der Vereinbarung durch Verein/Verband
Der verantwortliche Vorstand Ihres Vereins unterzeichnet ebenfalls und schickt eine Ausfertigung wieder an den Fachbereich Jugend zurück.
Damit ist die Vereinbarung geschlossen. Beide Partner haben eine von beiden Seiten unterzeichnete Vereinbarung.
6. Nachreichung von Tätigkeiten
Wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt in Ihrem Verein neue Tätigkeiten ergeben, die die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erfordern, melden Sie diese bitte nach. Dazu können Sie diese Liste verwenden.
7. Nachreichung Präventionskonzept
Sie verpflichten sich in der Vereinbarung mit dem Jugendamt auch, ein sogenanntes Präventionskonzept in Ihrem Verein zu erarbeiten und zu kommunizieren. Dies beinhaltet einen "Ehrenkodex" für alle Vereinsmitglieder, in dem das Verhalten im Verein und die Regeln für den Umgang miteinander beschrieben sind.
Für die Erstellung eines Präventionskonzepts in Ihrem Verein brauchen Sie eventuell noch Zeit.
In Absprache mit dem Fachbereich Jugend können Sie das Präventionskonzept Ihres Vereins/Verbands zu einem späteren Zeitpunkt der Vereinbarung hinzufügen.
Ein gutes Beispiel ist in der Broschüre des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der deutschen Sportjugend (dsj) zu finden.
Die Erzdiözese Freiburg, als ein Beispiel aus dem kirchlichen Bereich, hat eine Fülle von empfehlenswerten Materialien zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erstellt.
8. AnsprechpartnerInnen
Als Ansprechpartnerin für die Vereinbarungen und die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen steht Ihnen Angelika Kaiserauer zur Verfügung:
angelika.kaiserauer(at)lrasig.de , Tel: 07571/102-4272.
Für fachliche Fragen zur Umsetzung des §72a SGB VIII im Landkreis Sigmaringen stehen Ihnen Barbara Latzel und Dietmar Unterricker zur Verfügung:
barbara.latzel(at)lrasig.de oder
dietmar.unterricker(at)lrasig.de
Bitte kontaktieren Sie uns per Mail!
Hier finden SIe die Checklisten zum Downloaden:
Checkliste zur Vorlage der Führungszeugnisse nach §72a SGB VIII
Checkliste zur Vereinbarung mit dem Jugendamt nach §72a SGB VIII
Wenn Sie die Vereinbarung mit dem Jugendamt und die Vorlage der Führungszeugnisse im Einklang miteinander auf den Weg bringen wollen, finden Sie hierzu den geeigneten Ablaufplan:
Ablauf zur Umsetzung des §72a SGB VIII im Landkreis Sigmaringen
Checkliste zur Vorlage der Führungszeugnisse nach §72a SGB VIII
Checkliste zur Vereinbarung mit dem Jugendamt nach §72a SGB VIII
Wenn Sie die Vereinbarung mit dem Jugendamt und die Vorlage der Führungszeugnisse im Einklang miteinander auf den Weg bringen wollen, finden Sie hierzu den geeigneten Ablaufplan:
Ablauf zur Umsetzung des §72a SGB VIII im Landkreis Sigmaringen