Die eigenen Auslagen in einem Verfahren musst Du im Falle einer Verurteilung selbst tragen.
Bei Jugendlichen ist es häufig so, dass sie kein Einkommen haben. Der Richter oder die Richterin entscheidet dann in der Regel, dass die Verfahrenskosten zu Lasten der Staatskasse gehen.
Hat ein Jugendlicher oder eine Jugendliche regelmäßig eigene Einkünfte, entscheidet der Richter oder die Richterin im Rahmen der Urteilsverkündung über die Kostenfrage.
Weitere Informationen und umfassendere Antworten auf diese sowie weitere Fragen zur Straffälligkeit bei Jugendlichen erhältst Du:
• beim Fachbereich Jugend - Jugendhilfe im Strafverfahren
Nein. Die einzige Ausnahme bildet die Verhängung einer Jugendstrafe, welche auch tatsächlich vollstreckt wird.
Allerdings werden sämtliche Verurteilungen von Jugendlichen (14-18) und Heran-wachsenden (18-21) ins Erziehungsregister eingetragen, zu welchem jedoch nur die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht und gegebenenfalls das Jugendamt Zugang haben.
Wird eine Straftat zur Anzeige gebracht, erfahren davon
- die Polizei
- die Staatsanwaltschaft
- das Gericht
- das Jugendamt - die Jugendgerichtshilfe
- die Eltern (bei unter 18-jährigen)
- die zuständige Führerscheinstelle (bei Vergehen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und/oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, auch wenn die betreffende Person selbst noch keine Fahrerlaubnis hat).
Bei den meisten Jugendlichen und Heranwachsenden handelt es sich bei der Tat um ein einmaliges Ereignis. Es ist jedoch wichtig, dass Du Dir darüber klar wirst, was an Deinem Verhalten falsch war und wie es Dir gelingt, zukünftig die Regeln einzuhalten
Es gibt folgende Möglichkeiten, nach denen ein Richter Dich für eine Straftat zur Verantwortung ziehen kann:
1. Verfahrenseinstellung verbunden mit Auflagen oder Weisungen
2. Verurteilung:
- mit Auflagen oder Weisungen
- Freizeit- oder Dauerarrest
- Jugendstrafe (6 Monate – 12 Jahre)
Mögliche Auflagen und Weisungen:
- Arbeitsstunden und/oder Geldbuße
- Sozialer Trainingskurs/Anti-Aggressionstraining/Verkehrserziehungskurs/ Täter-Opfer-Ausgleich/Betreuungsweisung
- Weisung, Kontakt mit der Erziehungs- oder Suchtberatungsstelle aufzunehmen