Wer zahlt das Verfahren, wenn ich straffällig geworden bin?
Wenn du verurteilt wirst, musst du deine eigenen Auslagen in einem Verfahren selbst bezahlen. Wer die Kosten für das Verfahren trägt, hängt davon ab, ob du schon ein eigenes Einkommen hast – häufig ist das nicht der Fall und dann zahlt der Staat die Verfahrenskosten. Das entscheidet der Richter oder die Richterin und teilt es dann im Rahmen der Urteilsverkündung mit.
Steht meine Verurteilung im polizeilichen Führungszeugnis?
Normalerweise nicht. Einzige Ausnahme: Wenn Du eine Jugendstrafe bekommst und tatsächlich ins Gefängnis musst. Allerdings kommt eine Verurteilung in ein so genanntes Erziehungsregister, wo sie aber nur von der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft oder dem Jugendamt gesehen wird.
Wer erfährt von meinen Straftaten?
Wenn eine Straftat angezeigt wird, erfahren neben der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und dem Jugendamt, bei Jugendlichen unter 18 Jahren auch die Eltern von der Straftat. Wenn die Tat etwas mit dem Straßenverkehr oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu tun hatte, wird auch die zuständige Führerscheinstelle informiert. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob du bereits einen Führerschein hast oder nicht.
Bin ich jetzt kriminell?
Jein. Wenn du zu den meisten Jugendlichen gehörst, die straffällig wurden, handelt es sich vermutlich um eine einmalige Sache. Zumindest, wenn du dir darüber Gedanken machst, warum passiert ist was passiert ist und wie du es in Zukunft anders machen kannst.
Welche Strafe(n) kommt auf mich zu?
Du hast gegen ein oder mehrere Gesetze verstoßen? Dann hat das Gericht folgende Möglichkeiten:
- Das Verfahren wird mit Auflagen oder Weisungen verbunden eingestellt
- Du wirst verurteilt mit Auflagen & Weisungen/zu Freizeit- oder Dauerarrest/ zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten bis zu 12 Jahren
Auflagen oder Weisungen können sein: Arbeitsstunden, Geldstrafen, Kontaktaufnahme zu einer Erziehungs- oder Suchtanstalt oder ein sozialer Trainingskurs.
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Zuerst werden Name, Wohnort, Alter und andere persönliche Daten der angeklagten Person überprüft und die Anklageschrift verlesen. Danach werden die Tat und ihre Hintergründe dargelegt, wobei auch die persönliche Situation des angeklagten Jugendlichen eine Rolle spielt. Eventuell werden Zeugen oder Sachverständige angehört. Jemand von der Jugendhilfe liefert eine Einschätzung zur bisherigen und kommenden Entwicklung der angeklagten Person und gbt eine Empfehlung zu einer passenden Strafe ab. Nachdem der Staatsanwalt dann den Strafantrag gestellt hat, entscheidet der Richter und verkündet das Urteil.
Unterstützung des Landratsamts
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