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Bekanntmachungen | Jugend

Amtliche Bekanntmachung Jugendschöffen


Innerhalb einer Woche nach Ablauf der genannten Auflegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll beim Fachbereich Jugend Einspruch gegen die Vorschlagsliste erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden seien, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen werden durften oder nicht vorgeschlagen werden sollten.

Sigmaringen, den 11.07.2023

gez. Stefanie Bürkle, Landrätin

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