Neben den verbreiteten landwirtschaftlichen Nutztieren wie Rindern und Schweinen sind im Landkreis Sigmaringen weitere Tierarten von Bedeutung.
Hierzu zählen die Geflügelhaltung mit Eier- und Fleischerzeugung, die Pensionspferdehaltung, die Imkerei und die Fischzucht/Teichwirtschaft. Teilweise steht bei diesen Produktionszweigen die Hobbyhaltung und nicht die Nutzung zu Erwerbszwecken im Vordergrund. Aber auch für die Hobbyhaltung gelten die relevanten Rechtsvorgaben.
Bei Fragen zur Haltung und Fütterung sowie bei Fragen zur Tierkennzeichnung oder Tierregistrierung können Sie sich an uns wenden. Untenstehend finden Sie rechtliche Bestimmungen, nützliche Merkblätter und Links für weitere, relevante Tierarten.
Tierregistrierung
Bestandsregister für Geflügelhalter
Tierkennzeichnung
Beantragung Transponder für Pferde
Pferdekennzeichnung
Rechtliches
Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung
Tiergesundheitsgesetz – TierGesG
Legehennenbetriebsregistergesetz – LegRegG
Kennzeichnungs- und Meldevorschriften von Equiden
Nützliches
Pferdereport
Landesgestüt Marbach
Agrarmärkte
Imkerei
Informationen über das Tierwohlberatungsteam des Regierungspräsidiums Tübingen