Über den Gemeinsamen Antrag erfolgt die Auszahlung der Ausgleichsleistungen von bestehenden Verträgen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR). Es handelt sich hierbei um Verträge nach Teil A der Landschaftspflegerichtline (Vertragsnaturschutz). Der Vertragsnaturschutz wird weitestgehend mit EU-Mitteln kofinanziert. Es handelt sich hierbei um Verträge mit einer Laufzeit von i.d.R. 5 Jahren.
Weitere Informationen erhalten Sie von uns bzw. finden Sie im Förderwegweiser des Infodienstes der Landwirtschaftsverwaltung.
Für Landschaftspflegemaßnahmen der Teile B bis E wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, untere Naturschutzbehörde.
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Für Landschaftspflegemaßnahmen der Teile B bis E wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, untere Naturschutzbehörde.
Angelika Altherr
Landschaftspflegeverträge, Aufforstungsgenehmigungen südlicher Landkreis
Zimmer 007
Telefon:
+49 7571 102-8657
E-Mail:
angelika.altherr@lrasig.de
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