Landschaftspflege

Über den Gemeinsamen Antrag erfolgt die Auszahlungen der Ausgleichsleistungen von bestehenden Verträgen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR).

Es handelt sich hier um Verträge nach Teil A der Landschaftspflegerichtline (Vertragsnaturschutz). Der Vertragsnaturschutz nach Teil A wird weitestgehend mit EU-Mitteln kofinanziert. Es handelt sich hierbei um Verträge mit einer Laufzeit i.d.R. von 5 Jahren.

Weitere Informationen erhalten Sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung.
 
Für den Abschluss von Landschaftspflegeverträgen und für einjährige Landschaftspflegemaßnahmen der Teile B bis E wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, untere Naturschutzbehörde.