Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) wurde die Anfang der 90er Jahre in Baden-Württemberg begonnene Förderung von Agrarumweltmaßnahmen fortgesetzt und auf aktuelle Problembereiche neu ausgerichtet. Die bewährten Grundprinzipien der Agrarumweltförderung werden auch im neuen FAKT II ab 2023 beibehalten.
Ein Ausgleich kann nur für erbrachte Umweltleistungen gezahlt werden, die die Grundanforderungen an Düngung und Pflanzenschutz sowie die Anforderungen der Konditionalität übersteigen. Ein Ausgleich erfolgt nur für Flächen in Baden-Württemberg.
Das Agrarumweltprogramm FAKT II umfasst insgesamt 42 Teilmaßnahmen.
Weitere Informationen finden Sie im Infodienst Landwirtschaft