Fast 20.000 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche werden im Landkreis Sigmaringen als Grünland bewirtschaftet. Es ist die ganze Bandbreite der Nutzungsformen vorhanden - von der extensiv genutzten FFH-Heuwiese bis zu der intensiv genutzten, vielschnittigen Wiese mit Silagegewinnung. Das Grünland dient in erster Linie der Produktion von Grundfutter und damit der Erzeugung von Milch und Fleisch.
Der Fachbereich Landwirtschaft steht Ihnen als Berater in Sachen Grünlandbewirtschaftung gerne zur Verfügung.
Fachinformationen
LAZBW Aulendorf Grünlandwirtschaft
Grünlandumwandlungsverbot
Nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) besteht die Pflicht, Dauergrünland zu erhalten. Dauergrünland umzubrechen, ist verboten. Das Umbruchverbot gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, flächendeckend in Baden-Württemberg und ist von allen Betrieben einzuhalten. Für Betriebe, die nach den Vorgaben für Direktzahlungen „greeningpflichtig“ sind, gelten einige weitergehende Regelungen wie z.B. die Verpflichtung, bei der Umwandlung von Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung (Gebäude, Wald) eine Genehmigung einzuholen. Aus der Erzeugung genommene Flächen bleiben gemäß LLG Ackerland, auch wenn die Flächen langjährig nicht genutzt wurden. Nach den Greening-Regeln trifft dies nur zu, solange die Flächen als sogenannte Ökologische Vorrangflächen deklariert sind.
In nahezu allen Fällen ist vor dem Umbruch von Dauergrünland eine Genehmigung einzuholen bzw. ein Tausch von Grünland mit Ackerland zu beantragen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden naturschutz-, bodenschutz- und wasserrechtliche Bestimmungen überprüft. Einen Antrag auf Grünlandumwandlung können Sie beim Fachbereich Landwirtschaft stellen.
Antrag auf Genehmigung der Erneuerung von Dauergrünland
Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland, das ab dem 01.01.2015 neu entstanden ist
Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland, das bereits am 31.12.2014 bestanden hat
Einverständniserklärung Eigentümer zur Umwandlung von Dauergrünland
Einverständniserklärung Eigentümer zur Neuanlage von Dauergrünland
Bereitschaftserklärung des Bewirtschafters zur Neuanlage von Dauergrünland