Die Ausgleichszulage trägt dazu bei, die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in den benachteiligten Gebieten (zum Beispiel Berggebiete) zu sichern - zur Erhaltung der Landschaft und zur Erhaltung und Förderung von nachhaltiger Bewirtschaftung.
EU, Bund und das Land Baden-Württemberg finanzieren gemeinsam diese Ausgleichsleistungen.
Ab 2019 erfolgt eine Neuabgrenzung der Berggebiete und der benachteiligten Gebiete durch eine neue Gebietskulisse AZL. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
neue Gebietsabgrenzung AZL
EU, Bund und das Land Baden-Württemberg finanzieren gemeinsam diese Ausgleichsleistungen.
Ab 2019 erfolgt eine Neuabgrenzung der Berggebiete und der benachteiligten Gebiete durch eine neue Gebietskulisse AZL. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
neue Gebietsabgrenzung AZL