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Kreistag

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Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)

Die Ausgleichszulage trägt dazu bei, die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in den benachteiligten Gebieten  (zum Beispiel Berggebiete) zu sichern - zur Erhaltung der Landschaft und zur Erhaltung und Förderung von nachhaltiger Bewirtschaftung.

EU, Bund und das Land Baden-Württemberg finanzieren gemeinsam diese Ausgleichsleistungen.

Ab 2019 erfolgt eine Neuabgrenzung der Berggebiete und der benachteiligten Gebiete durch eine neue Gebietskulisse AZL. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

neue Gebietsabgrenzung AZL
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