Zur Abwicklung von Fördermaßnahmen des Gemeinsamen Antrags, der Landschaftspflege und der Forstwirtschaft sowie für LEADER- und ELR-Fördermaßnahmen ist es notwendig, dass dem Antragsteller eine Unternehmensnummer zugeteilt wird. Tierhalter landwirtschaftlicher Nutztiere, die nach der Viehverkehrsverordnung zur Registrierung verpflichtet sind, erhalten ebenfalls eine Unternehmensnummer.
Die notwendigen Formulare sind:
Antrag auf Erteilung einer Unternehmensnummer
Tierhalterantrag – Registrierung Landtiere
Tierhalterantrag – Registrierung Wassertiere
Bei Erstantragstellern benötigen wir zur Identifikation eine Kopie des Personalausweises. Zudem ist ein Nachweis erforderlich, dass der Antragsteller auch Kontoinhaber ist. Die Bankverbindung können Sie durch eine Kopie der EC-Karte, eines Kontoauszuges oder der Bestätigung der Bank nachweisen.