Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen können über den Gemeinsamen Antrag für verschiedene Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Förder- und Ausgleichsleistungen beantragen.
Kleinerzeugerregelung)
- das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
- die Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
- die Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- die Einkommensverlustprämie (EVP)
- die Umweltzulage Wald (UZW)
- der Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten -SchALVO-
- die Steillagenförderung Dauergrünland
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2014 – 2020 wird die Vergabe von Fördergeldern stärker an die Erbringung von Naturschutz- und Umweltleistungen durch landwirtschaftliche Betriebe geknüpft. Ziel ist es, damit einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Boden- und Klimaschutz zu leisten.
Hier finden Sie weitere Informationen
zur Agrarreform,
und dem Gemeinsamen Antrag
sowie den Terminkalender mit Fristen zu Gemeinsamen Antrag und Cross Compliance.
Für zusätzliche Informationen zur Antragstellung stehen wir gerne zur Verfügung.
Dies sind unter anderem
- die Direktzahlungen (Basis, Umverteilungs- und ggfs. Junglandwirteprämie sowie Zahlungen aufgrund derKleinerzeugerregelung)
- das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
- die Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
- die Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- die Einkommensverlustprämie (EVP)
- die Umweltzulage Wald (UZW)
- der Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten -SchALVO-
- die Steillagenförderung Dauergrünland
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2014 – 2020 wird die Vergabe von Fördergeldern stärker an die Erbringung von Naturschutz- und Umweltleistungen durch landwirtschaftliche Betriebe geknüpft. Ziel ist es, damit einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie zum Boden- und Klimaschutz zu leisten.
Hier finden Sie weitere Informationen
zur Agrarreform,
und dem Gemeinsamen Antrag
sowie den Terminkalender mit Fristen zu Gemeinsamen Antrag und Cross Compliance.
Für zusätzliche Informationen zur Antragstellung stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Angelika Altherr
Landschaftspflegeverträge, Aufforstungsgenehmigungen südlicher Landkreis
Zimmer 007
Telefon:
+49 7571 102-8657
E-Mail:
angelika.altherr@lrasig.de
Weitere Informationen
Manfred Brigel
Gemeinsamer Antrag
Zimmer 011
Telefon:
+49 7571 102-8662
E-Mail:
Manfred.Brigel@lrasig.de
Weitere Informationen
Klaus Gölz
Sachgebietsleiter
Zimmer 001
Telefon:
+49 7571 102-8650
E-Mail:
klaus.goelz@lrasig.de
Weitere Informationen
Kerstin Jäger
Gemeinsamer Antrag
Zimmer 010
Telefon:
+49 7571 102-8660
E-Mail:
Kerstin.Jaeger@lrasig.de
Weitere Informationen
Ingrid Löffler
Gemeinsamer Antrag
Zimmer 005
Telefon:
+49 7571 102-8639
E-Mail:
Ingrid.Loeffler@lrasig.de
Weitere Informationen
Annette Mors
Gemeinsamer Antrag
Zimmer 011
Telefon:
+49 7571 102-8661
E-Mail:
Annette.Mors@lrasig.de
Weitere Informationen
Angelika Rebholz
Gemeinsamer Antrag
Zimmer 002
Telefon:
+49 7571 102-8656
E-Mail:
Angelika.Rebholz@lrasig.de
Weitere Informationen
Angelika Springer
Gemeinsamer Antrag
Zimmer 002
Telefon:
+49 7571 102-8655
E-Mail:
Angelika.Springer@lrasig.de
Weitere Informationen
Ingrid Vogt
Gemeinsamer Antrag
Zimmer 005
Telefon:
+49 7571 102-8654
E-Mail:
Ingrid.Vogt@lrasig.de
Weitere Informationen
Heidrun Walk
Gemeinsamer Antrag, Aufforstungsgenehmigungen nördl. Landkreis
Zimmer 008
Telefon:
+49 7571 102-8652
E-Mail:
Heidrun.Walk@lrasig.de
Weitere Informationen
Andreas Widmann
Gemeinsamer Antrag
Zimmer 009
Telefon:
+49 7571 102-8667
E-Mail:
Andreas.Widmann@lrasig.de
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