FIONA -Flächeninformation & Online-Antrag

Seit dem Antragsjahr 2015 erfolgt die Antragstellung ausschließlich online über die Fachanwendung „FIONA“. Die Daten und die Erklärungen des Gemeinsamen Antrags müssen Sie daher über www.fiona-antrag.de an die Landwirtschaftsverwaltung übermitteln. Gegenüber den bisherigen Papieranträgen bietet FIONA einige Vorteile. Plausibilitätsprüfungen, umfangreiches Kartenmaterial und Auswertungsmöglichkeiten sind nur einige der Erleichterungen, die FIONA bietet.
 
Gemäß EU-Vorgabe müssen die Antragsflächen ab dem Jahr 2016 grafisch erfasst werden. Anstatt die Fläche wie bisher für jede Nutzungszeile zu erfassen, werden die Schläge in FIONA-GIS eingezeichnet (digitalisiert). Die Antragsfläche des Schlages entspricht dem Flächeninhalt des gezeichneten Schlages und diese wird in das Flurstücksverzeichnis übertragen. Mit der grafischen Antragstellung wird es den Antragstellern möglich sein, Überlappungsflächen (Doppelbeantragungen) zwischen Antragstellern schon während der Antragsphase und in einem anschließenden Zeitraum ab Mitte Mai bis Mitte Juni sanktionsfrei selbständig zu korrigieren (Vorabprüfung).
 
Bei der Antragstellung in FIONA unterstützen wir Sie gerne persönlich oder mit dem FIONA-Wegweiser, Schulungsvideos und weitere Anleitungen.

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FIONA-Schulungsvideos finden Sie hier.