Unter diesem Menüpunkt finden Sie die durch den Fachbereich Landwirtschaft betreuten Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe.
Gemeinsamer Antrag
AZL
FAKT
FIONA
Landschaftspflege
Unternehmensnummer
Das Antragstellerpostfach in FIONA
im Frühjahr 2024 wurde in FIONA das Antragstellerpostfach eingerichtet. Das Antragstellerpostfach ist Teil der zentralen Antragstellerkommunikation zwischen Ihnen als Antragsteller und uns in der Landwirtschaftsverwaltung.
Hier ist eine Anleitung zum Antragstellerpostfach hinterlegt.
Aktuelle Informationen zum Gemeinsamen Antrag
Stand: 02.12.2024
Gemeinsamer Antrag 2024 – Korrekturmöglichkeiten bis zum 30.09.2024
- Erforderliche Änderungen im Gemeinsamen Antrag 2024 bei den Antragsdaten und bei den beantragten Schlägen sind bis 30.09.2024 über FIONA möglich. So ist z.B. die nachträgliche Kennzeichnung eines Schlages für die Erfüllung der GLÖZ 8-Verpflichtung möglich oder der Wechsel auf andere Schläge.
- Bis 30.09.2024 ist auch die Ummeldung der beantragten FAKT-Begrünung (FAKT II-Maßnahme E1.2 „Begrünungsmischungen im Ackerbau“), FAKT-Code 41, auf andere Schläge über FIONA möglich.
Weitere Informationen siehe Pressemitteilung des MLR und Infoblatt „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA“.
Nach den erfolgten Änderungen ist der Gemeinsame Antrag 2024 erneut einzureichen. Nur dann werden die Änderungen rechtswirksam.
Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8 im Antragsjahr 2024
Präsentation des Fachbereichs Landwirtschaft zu den Informationsveranstaltungen „Gemeinsamer Antrag und Vor-Ort-Kontrolle 2024" (Stand 01.04.2024)
Formulare zum Gemeinsamen Antrag 2024
Ergänzende Informationen bei Beantragung von Ökoregelungen 2024
Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2024 und Konditionalität
Merkblatt GLÖZ 5 – Begrenzung der Erosion (vom Landratsamt Biberach, Stand Januar 2024)
Information des MLR – Mindestpraktiken der Bodenbewirtschaftung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5), Stand Januar 2024
Infoblatt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu den Anpassungen der
Öko-Regelungen (ÖR) ab 2024
Kontrollen und App profil (bw)
Stand: 17.09.2024
Pressemitteilung des MLR vom 16.09.2024 zum Nachweis der 4 oder 6 Kennarten bei extensivem Grünland oder Nachweise zu den s.g. „roten“ Fällen aus der Kulturartenerkennung und dem Anbau unter Glas
Flächenkontrollen 2024 – Hinweise zu den Informationen aus dem Flächenüberwachungssystem AMS (Auswertung von Satellitendaten)
Formular – Dokumentation zum Nachweis der gefundenen Kennarten für die Öko-Regelung ÖR 5 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von 4 Kennarten) bzw. FAKT B 3.2 (Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens 6 Kennarten)
Die neue App profil Baden-Württemberg steht nun zur Verfügung – Pressemitteilung des MLR vom 03.05.2024
Die profil App für Antragstellende – Präsentation und Kurzanleitung
FAKT II – Agrarumweltprogramm ab 2023
FAKT II Broschüre, Stand 23.10.2024
Broschüre Artenreiches Grünland – Anleitung zur Einstufung von Flächen für die Förderung als Öko-Regelung ÖR 5 und FAKT II
Formular – Dokumentation zum Nachweis der gefundenen Kennarten für die Öko-Regelung ÖR 5 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von 4 Kennarten) bzw. FAKT B 3.2 (Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens 6 Kennarten)
FAKT II Kombinationstabelle mit Öko-Regelungen
Formular zur Übertragung von FAKT II-Verpflichtungen
FAKT II Förderantrag für das Antragsjahr 2025
Der FAKT II-Förderantrag für 2025 kann im Zeitraum ab 16. Dezember 2024 bis zum 15. Februar 2025 über FIONA gestellt werden.
Bei den einjährigen G-Maßnahmen (besonders tiergerechte Haltungsverfahren) ist der FAKT-Förderantrag jährlich zu stellen.
Bei den mehrjährigen FAKT-Maßnahmen mit 5-jährigem Verpflichtungszeitraum ist ein erneuter FAKT-Förderantrag für 2025 nur notwendig
- bei Beantragung von neuen FAKT II-Maßnahmen,
- bei der Erweiterung einer bestehenden Verpflichtung (Erhöhung des Umfangs) oder
- beim Umstieg in eine höherwertige FAKT-Maßnahme.
Ist dies nicht der Fall muss für 2025 kein erneuter Förderantrag gestellt werden. Die bestehenden FAKT-Verpflichtungen aus den Vorjahren seit 2023 laufen weiter.
Pressemitteilung zum FAKT II – Förderantrag vom 22.11.2024
Anleitung zum FAKT II-Förderantrag (ältere Version zu FAKT 2024)
Handbuch und Schulungsvideos zum FAKT Förderantrag (ältere Version zu FAKT 2024)
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023
LTZ-Broschüre zu ausgewählten ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT II und im Rahmen der Öko-Regelungen bei den Direktzahlungen
Broschüre GAP kompakt 2023
Präsentation zur „Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und FAKT II ab 2023“, Stand: 01.12.2022
Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 21.09.2022 zur Aussetzung von GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und GLÖZ 8 (4 % Stilllegung) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für das Jahr 2023
Empfehlung vom Sachgebiet 42.3 Pflanzenbau und Versuchswesen zur Begrünung von Flächen im Herbst 2022, die nach GLÖZ 8 in 2023 stillgelegt werden sollen
Allgemeines zum Gemeinsamen Antrag
Pflugregelung – Anzeige des „Pflügens bei mehrjähriger Nutzung einer Fläche mit Ackerfutter oder Nutzung als stillgelegte Ackerfläche (Brache)
Das Anzeigeformular zur Anwendung der Pflugregelung finden Sie hier.
FIONA-Erklärvideos zum Gemeinsamen Antrag 2021, erstellt vom Landwirtschaftsamt Biberach
Broschüre des Ministeriums „Extensives Grünland – Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche“
Aktuelle Formulare finden Sie im Menüpunkt "Formulare".
Informationen und Formulare zur Umwandlung von Dauergrünland finden Sie beim im Menüpunkt "Pflanzenbau"
Weitergehende Informationen finden Sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg, auf der Seite Agrarpolitik und Förderung.