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Kommunales & Nahverkehr

Konzession für Krankentransporte erteilt


Dieses darf auf Antrag vom Dezember 2023 rund um die Uhr notwendige Krankentransporte in und aus dem Rettungsdienstbereich Bodensee-Oberschwaben übernehmen, der die Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und den Bodenseekreis umfasst.

Zu den 13 Fahrzeugen, die bereits wie im Bereichsplan vorgesehen für den Krankentransport im Rettungsdienstbereich im Einsatz sind, kommt damit ein weiteres hinzu. Der aktuelle Bedarf an Fahrten ist dementsprechend großzügig abgedeckt. Auch angesichts einer möglichen Zunahme des Bedarfs ist eine gute Versorgung der Bevölkerung mit Krankentransporten sichergestellt.

Bei Krankentransporten werden nach dem Gesetz Personen befördert, die aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht sitzend in einem gewöhnlichen Auto fahren können. Zudem werden die Fahrten von Fachpersonal begleitet. Erforderlich sind solche Transporte beispielsweise, um Patientinnen und Patienten von einem Krankenhaus in ein anderes zu verlegen oder in eine Pflegeeinrichtung zu bringen. Eine akute Lebensgefahr bei der Reise besteht dabei nicht und ist auch nicht zu befürchten.

Nicht von der Genehmigung für Krankentransporte abgedeckt sind Rettungsfahrten, wie sie nach einem Unfall oder anderen Unglück notwendig sein können. Diese Blaulichtfahrten, die häufig von einem Notarzteinsatz begleitet werden, bedürfen einer weitergehenden Genehmigung durch das Regierungspräsidium.

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