Aktuelle Meldung

ju-max

Erhöhung der Zuschüsse für die Jugendarbeit


Die Anpassung gleicht die gestiegenen Lebenshaltungskosten aus, dient aber auch der Anerkennung für die gute ehrenamtlich erbrachte Jugendarbeit in den Vereinen, Jugendgruppen und Verbänden im Landkreis Sigmaringen. Die aktuellen Richtlinien und Antragsformulare sind ab sofort abrufbar.

Ausgangspunkt dieser Anpassung war die Vorstellung der Ergebnisse der Corona-Umfrage bei Jugendlichen im Landkreis 2022 im Jugendhilfeausschuss: Ein großer Teil der befragten Jugendlichen wünschte sich mehr Angebote im Freizeitbereich. Da die Freizeitarbeit in unserem Landkreis zu großen Teilen in der Verantwortung der Vereine und Verbände liegt, war die Erhöhung der Zuschüsse eine logische Folge. Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Erhöhung der Kreistag genehmigte Ende 2023 im Rahmen der Haushaltsverhandlungen die notwendigen finanziellen Mittel.

Die Fördervoraussetzungen haben sich allerdings geändert: Ab dem Jahr 2025 muss jeder antragstellende Verein/Verband eine Vereinbarung zum Kinderschutz mit dem Landkreis vorweisen können. Im Sinne des Schutzes unserer Kinder vor sexuellen Übergriffen und auch zum Schutz der ehrenamtlich Tätigen ist die Regelung zum Kinderschutz sinnvoll und folgerichtig.

Außerdem müssen alle Betreuenden, die bei einer Freizeit mit Übernachtung eingesetzt werden, ab 2025 im Besitz einer gültigen Jugendleitercard (JuLeiCa) sein. Die JuLeiCa sichert den Standard der Betreuung. Hier galt bislang im Landkreis Sigmaringen die Regelung, dass ein Betreuender einer Freizeit die JuLeiCa besitzen musste – künftig jede/r Einzelne.

Diese Veränderung zieht einen erhöhten Bedarf an Ausbildung bei allen Vereinen und Verbänden nach sich. Durch die Übergangsregelung bis 2025 ist aber noch Zeit zum Handeln: Die Kinder- und Jugendagentur des Landkreises, der Kreisjugendring und auch alle Dachverbände der Vereine, Verbände und Kirchen bieten fortlaufend Fortbildungen zum Erwerb der JuLeiCa an.

Nur im Jahr 2024 wird es in Sigmaringen den Kurs „JuLeiCa-Kompakt“ für erfahrene Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit geben, der den Erwerb der Karte an einem Samstag ermöglicht.

Die wichtigsten Regelungen der Richtlinien „Jugendfördermittel“

  • Die beantragten Veranstaltungen dürfen nicht überwiegend „vereinsspezifisch“ sein. D.h. es werden z.B. keine Trainingslager oder Instrumentenausbildungen bezuschusst. Die Veranstaltungen müssen einen Freizeitcharakter haben.
  • Jeder Verein /Verband darf jährlich maximal drei Anträge stellen. Ausgenommen sind Anträge für Jugendleiterausbildung.
  • Der „Betreuungsschlüssel“ wird auf 1:5 gesenkt. D.h. für jeweils 5 Kinder/Jugendliche kann ein Betreuender abgerechnet werden.
  • Bei Freizeiten mit Übernachtung werden die Betreuenden mit 15 € pro Nacht bezuschusst.
  • Bei Freizeiten ohne Übernachtung (z.B. Ferienspiele) mit 10 € pro Betreuendem pro Tag.
  • Bei Jugendleiterausbildungen mit Übernachtung werden Teilnehmende und Betreuende jeweils mit 20 € pro Nacht bezuschusst – bei kürzerer Dauer abweichende Zuschussätze.
  • Jugendräume werden bei Neueinrichtung bis max. 2.500 € und bei Renovation mit max. 500 € der Materialkosten bezuschusst. Für Inventar gibt es max. 300 €.
  • Neu ist die Förderung von Zelten: Bei Neuanschaffungen werden bis max. 1000 €, bei Reparaturen bis max. 200 € bezuschusst.

Für die gesamte Förderung steht ein Budget von 60.000 € jährlich zur Verfügung – das ist eine Verdoppelung der bisherigen Summe! Die Anträge müssen mindestens einen Tag vor Beginn der Maßnahme im Landratsamt eingegangen sein. Ist das Budget aufgebraucht, werden die Anträge abgelehnt. Die Antragsstellung erfolgt bei der Kinder- und Jugendagentur des Landkreises und kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Ein Online-Antragsverfahren wird derzeit entwickelt.

Infos, Richtlinien und Formulare zu den Jugendfördermitteln

Infos zum Verfahren des Kinderschutzes gem. § 72a SGB VIII

Die aktuellen Fortbildungen zum Erwerb der JuLeiCa