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Frist für Führerschein-Umtausch endet


Um das Antragsaufkommen zu entzerren und längere Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, weist das Landratsamt Sigmaringen schon jetzt auf den nächsten Termin für den Pflichtumtausch der Papierführerscheine hin: Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19. Januar 2024 ihren Papierführerschein (grau/rosa) umtauschen.

Hintergrund ist die 2019 vom Bundesrat beschlossene Umsetzung einer EU‐Richtlinie zum gestaffelten Umtausch von Führerscheinen. Damit soll sichergestellt werden, dass EU-weit bis 2033 alle Führerscheine sowohl fälschungssicher als auch einheitlich sind. Damit die Behörden nicht überlastet und Wartezeiten vermieden werden können, gibt es einen deutschlandweit gültigen Stufenplan.

Wer wann seinen Führerschein umtauschen muss, hängt zunächst vom Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments ab. Die Umtauschfrist 19. Januar 2024 gilt für alle Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden (also Papierführerscheine in grau oder rosa), aber nur für die Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970. Wer bereits einen Scheckkartenführerschein besitzt, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss diesen jetzt noch nicht verpflichtend umtauschen. Für diese Fälle sieht der Stufenplan die erste Umtauschfrist für den 19. Januar 2026 vor – und zwar für die Scheckkartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001.

Der Umtausch ist für die Bürgerinnen und Bürger verpflichtend. Nach Ablauf der Umtauschfrist verliert der alte Führerschein seine Gültigkeit. Wer mit dem alten Führerschein weiterfährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Eine Gesundheits‐ oder sonstige Prüfung ist mit dem Pflichtumtausch nicht verbunden: Es handelt sich lediglich um einen verwaltungstechnischen Umtausch.

Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben. Der neu ausgestellte Führerschein ist auf 15 Jahre befristet. Die Fahrerlaubnis selbst, also die mit der Führerscheinprüfung erhaltene Berechtigung zum Führen eines Fahrzeugs, gilt weiterhin unbefristet. Nur das Führerscheindokument muss nach 15 Jahren wieder neu ausgestellt werden.

Notwendige Unterlagen für den Umtausch sind der Reisepass oder Personalausweis, der alte Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto. Darüber hinaus ist ein ausgefülltes Antragsformular erforderlich, das hier zum Herunterladen bereitsteht. Wurde der alte Papierführerschein nicht bei der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt, muss eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragt werden, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Der Umtausch kostet 25,30 Euro.

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