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Soziales

Beratung für Menschen mit Hörbehinderung


Dabei informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverbands der Schwerhörigen und Ertaubten Baden-Württemberg e.V. die Betroffenen und Angehörige über Möglichkeiten und andere Hilfsmittel bei Schwerhörigkeit oder Taubheit.

Die Beratung umfasst unter anderem Informationen zur Hörgeräteversorgung und zum Cochlea-Implantat, zum Umgang mit der eigenen Behinderung und zum Schwerbehindertenausweis. Darüber hinaus gibt es Auskünfte zu technischen Hilfsmitteln wie Lichtsignalanlagen und Kommunikationsanlagen sowie Informationen zur T-Spule.

Die nächste Beratung findet statt am Mittwoch, 29. November, von 10 bis 15 Uhr in den Räumen des Pflegestützpunkts, Hofstraße 12 in 88512 Mengen. Das Angebot ist neutral und kostenfrei. Terminvereinbarungen sind möglich unter der Telefonnummer 0179/6784998 und per E-Mail an katja.widmann(at)hoergeschaedigte-bw.de.

Der Landesverband der Schwerhörigen und Ertaubten Baden-Württemberg e.V. setzt sich seit mehr als 100 Jahren mit Erfolg für die Belange der Hörbehinderten in Baden-Württemberg ein. Sie schaffen Angebote, die nah am Menschen sind und damit die Inklusion ein Stück weiter auf den Weg bringen. Gerade mit zunehmendem Alter ziehen sich Menschen, die nicht mehr gut hören, zurück. Viele Betroffene haben über ihre Hörschädigung und deren Begleiterscheinungen keine oder wenig Informationen und wissen nicht, wie genau sie sich das Leben mit technischen Hilfsmitteln – zusätzlich zum Hörgerät – deutlich leichter machen können. Oft landen die Hörgeräte in der Schublade, weil falsche Erwartungen geweckt wurden oder der Umgang mit Hörgeräten im zunehmenden Alter oft sehr schwerfällt.

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