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Soziales

Ehrenamtliche übernehmen Betreuung


Sie haben für diesen Fall keine Vertrauensperson wirksam bevollmächtigt. „Jeder von uns kann sich plötzlich in einer ähnlichen Lage befinden – ganz unvorbereitet“, sagt Gabriela Lutz, Leiterin der Betreuungsbehörde beim Landratsamt Sigmaringen. Ein Unfall oder eine Krankheit könne dazu führen, dass Menschen in ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit ganz oder teilweise eingeschränkt sind und nicht mehr selbst für sich sorgen können. Wer rechtzeitig vorsorgt, könne eine rechtliche Betreuung aber verhindern.

Wird eine sogenannte rechtliche Betreuung erforderlich, muss diese durch einen Gerichtsbeschluss angeordnet werden. Im Vorfeld findet dann ein gesetzlich festgelegtes Gerichtsverfahren statt, an dem auch die Betreuungsbehörde des Landratsamts beteiligt wird. Am Ende bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Kann und möchte eine Person aus dem persönlichen Umfeld des Betroffenen jedoch die rechtliche Betreuung übernehmen und der Betroffene selbst wünscht sich das ebenfalls, kann beziehungsweise muss die rechtliche Betreuung auf diese Person übertragen werden – eine Eignungsüberprüfung durch die Betreuungsbehörde vorausgesetzt.

Gibt es im direkten Umfeld des Betroffenen keine geeignete Person, wird die sogenannte Fremdbetreuung erforderlich. Die Betreuungsbehörde hat die Aufgabe, neben einer umfangreichen Sozialberichterstattung, der eine ausführliche Situations- und Familienanamnese vorausgeht, dem Gericht einen passenden Betreuervorschlag zu unterbreiten. Kann aus dem persönlichen Umfeld kein Vorschlag gemacht werden, wählt die Betreuungsbehörde aus dem vorhandenen Netzwerk aus ehrenamtlich Betreuenden sowie den Vereins- oder Berufsbetreuenden eine geeignete Person aus.

Ehrenamtlich Betreuende sind alle Betreuenden, die aufgrund ihrer familiären Bindung eine rechtliche Betreuung übernehmen – aber auch familienfremde Ehrenamtliche, die zum Beispiel über den SKM Betreuungsverein organisiert sind, sich ehrenamtlich im Betreuungswesen engagieren und meist mehrere rechtliche Betreuungen ehrenamtlich führen.

Eine rechtzeitig erteilte wirksame Vorsorgevollmacht macht dieses umfangreiche Verfahren und die Bestellung eines Betreuers entbehrlich. Die Betreuungsbehörde, aber auch der SKM Betreuungsverein beraten dazu gerne. Zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen werden zudem regelmäßig Vorträge angeboten. Die Vorsorgevollmacht unterliegt grundsätzlich keiner Formvorschrift, sollte jedoch zur Sicherheit im Rechtsverkehr öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet werden. Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde sind ermächtigt, öffentliche Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen vorzunehmen.

Damit Ehrenamtliche für die Übernahme einer Betreuung fachlich gut gewappnet sind, veranstalten der SKM Betreuungsverein und der Fachbereich Soziales des Landratsamts zweimal jährlich einen Grundkurs in vier Modulen. Im Frühjahr wird der Kurs in Präsenz durchgeführt, im Herbst online. Der nächste Kurs findet statt ab Freitag, 22. September, von 17 bis 21 Uhr. Anmeldungen dafür nimmt Daniela Räffle vom SKM Betreuungsverein Sigmaringen bis Freitag, 15. September, per E-Mail an raeffle(at)skm-sigmaringen.de entgegen.

Wer Interesse an der Übernahme einer rechtlichen Betreuung im Ehrenamt hat, kann sich an die Betreuungsbehörde im Landratsamt Sigmaringen, Telefon: 07571/102-4154, oder an den SKM Betreuungsverein, Telefon: 07571/50767, E-Mail: betreuung(at)skm-sigmaringen.de, wenden. Fragen zu einer selbstständigen Tätigkeit als Berufsbetreuerin beziehungsweise Berufsbetreuer beantworten Gabriela Lutz, Telefon: 07571/102-4163, E-Mail: gabriela.lutz(at)lrasig.de, und Elias Raabe, Telefon: 07571/102-4169, E-Mail: elias.raabe(at)lrasig.de, von der Betreuungsbehörde im Landratsamt. Weitere Informationen gibt es hier.

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