Aktuelle Meldung

Veterinärdienst & Verbraucherschutz

Ende der Aufstallungspflicht


Damit sollte eine Ausbreitung des festgestellten Virus verhindert werden. Seitdem wurden keine weiteren verendeten beziehungsweise tot aufgefundenen Vögel mehr positiv auf das Virus getestet, sodass die Aufstallungspflicht aufgehoben werden konnte.

Die vom Land angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen jedoch gelten für alle Geflügelhaltungen weiter, unabhängig von der Größe des Bestands. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind daher weiterhin angehalten, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausvögeln verhindern. Außerdem sollten sie darauf achten, das Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränken, Geräte und Schuhwerk in den Geflügelbestand einzuschleppen. Weitere Informationen dazu sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu finden (2023-01-18_AV_Biosicherheit-Geflügel.pdf (baden-wuerttemberg.de)).

Wer sein Geflügel noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies nachzuholen. Das gilt auch für Hobby- und Kleinstgeflügelhaltungen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Internetseite www.landkreis-sigmaringen.de/tierhalterregistrierung zu finden.

Weitere Informationen gibt es auf den Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts  sowie beim Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 07571/102-7521.

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