Aktuelle Meldung

Sozialplanung

Zusätzliche Fördermittel für Beschäftigungsförderung


Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) sollen die zusätzlichen Mittel vor allem die durch die Corona-Krise besonders benachteiligten Menschen unterstützen. Im Rahmen der regionalen Förderung werden Projekte entsprechend der Schwerpunkte im spezifischen Ziel E 1.2.8 Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung und analog der bisherigen Ziele B 1.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind und C 1.1. Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit umgesetzt. Dafür stehen dem Landkreis Sigmaringen einmalig 92.108,37 € zur Verfügung.

Die Antragsfrist für die Einreichung von Anträgen läuft bis zum 31.10.2021. Interessierte Institutionen, Vereine oder Bildungsträger, die eine Projektidee haben, können sich an die Geschäftsstelle des Regionalen AK ESF wenden: Tel. 07571 102 1030, E-Mail Guenter.Kessel(at)LRASIG.de.

Eine Zusammenfassung der Förderschwerpunkte sowie ein detailliertes Grundlagenpapier REACT-EU des AK ESF kann dort angefordert oder unter www.landkreis-sigmaringen.de/esf eingesehen werden. Allgemeine Informationen zum ESF und zu den Formalitäten der Antragstellung stehen unter www.esf-bw.de zur Verfügung.