Grundwasserschutz

Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Gewässer- und Grundwasserschutz besondere Ge- und Verbote gelten. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Öl, Diesel und andere) geboten.

Das Landratsamt setzt diese Wasserschutzgebiete fest. Schutzgebiete werden üblicherweise in Fassungsbereich (Zone I), Engere Schutzzone (Zone II) und Weitere Schutzzone (Zone III bzw. III A und III B) unterteilt.

Die Schutzgebietsverordnungen können beim Landratsamt Sigmaringen eingesehen werden, die Lage der Wasserschutzgebiete ist im Daten- und Kartendienst der LUBW ersichtlich.

Tankanlagen

Ab einer bestimmten Größe und je nach Lage in oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes müssen aufgrund des Gefährdungspotentials für das Grundwasser Tankanlagen, wie beispielsweise für Heizöl und Diesel, regelmäßig durch einen Sachverständigen geprüft werden.

Diese Prüfung muss vom Betreiber des Tanks in Auftrag gegeben werden.
 
Ferner hat der Betreiber die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren.
 
Eine schnelle Übersicht, ob Ihr Heizölbehälter prüfpflichtig ist und in welchen Abständen diese Prüfung erfolgen muss, erhalten Sie aus der Tabelle.

Das Merkblatt zu Prüfpflichten von Tankanlagen nach AwSV liefert Ihnen kompakte Informationen zum Thema Tankanlagen sowie eine Übersicht der Sachverständigen.

Erdwärmesonden, Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren

Diese sind als regenerative Wärmeversorgung von Gebäuden bekannt. Die Nutzung von Erdwärme (Geothermie) schützt fossile Energiequellen und vermindert CO2 Emissionen, ist jedoch nicht überall möglich.

Erdwärmesonden

  • Die Sonden werden vertikal im Boden installiert. Durch diese zirkuliert eine Wärmeträgerflüssigkeit, welche die Wärme vom Untergrund aufnimmt.

Grundwasserwärmepumpe

  • Sie bietet sich bei geeigneten Grundwasserständen an
  • Für die vorgenannten Anlagen und Bohrungen wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt, die beim Fachbereich zu beantragen ist.

Erdwärmekollektoren

  • Hier werden Rohre horizontal im Boden verlegt. Die Wärme im Boden wird über ein Trägermedium in den Rohren entnommen.

Innerhalb von Wasserschutzgebieten (WSG) wird hierfür ebenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind solche Kollektoren anzeigepflichtig.
 
Welche der oben genannten Varianten genutzt werden kann, hängt von den jeweiligen Standortgegebenheiten ab. Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen sind innerhalb von Wasserschutzgebieten nicht oder nur mit Einschränkungen erlaubt.