Zu den Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde gehört es auch, Flora und Fauna mit ihren Lebensräumen zu schützen, zu fördern sowie auftretende Konflikte zu bewältigen.
Für einen Artenschutz bedarf es auch der Einhaltung bestimmter Fristen für Arbeiten in der Natur
Gehölzpflegearbeiten im Außenbereich | 01. Oktober bis 28./29. Februar |
Grabenräumarbeiten | Mitte August bis Ende September |
Entwässerungsgräben | Mitte August bis Ende Oktober |
In die Vegetationszeit fallen die Brutzeit der Vögel, die Wander-, Fortpflanzungs- und Entwicklungszeit der Amphibien, die Fortpflanzungs- und Entwicklungszeit von Reptilien und Säugetieren sowie vieler Gliederfüßler.
Die untere Naturschutzbehörde wird in ihren Artenschutzaufgaben von ehrenamtlichen Beratern und Beauftragten unterstützt
Biber / Biberfachberatung
In Konfliktsituationen finden Sie hier gebietsbezogen ehrenamtliche sowie übergebietlich hauptamtliche Ansprechpartner/Innen.
Fledermausschutz / Fledermausbeauftragte
Für alle Fragen rund um den Fledermausschutz können Sie sich an diese ehrenamtlichen Beauftragten wenden.
„Wespen und Hornissen – wie mache ich’s richtig?“
Hier finden Sie Hinweise, wie Sie sich gegenüber Wespen oder Hornissen verhalten sollten. Es enthält auch die Kontaktdaten der ehrenamtlichen Hornissen- und Wespenberater.
Merkblatt bienenfreundliche Dachbegrünung
Merkblatt bienenfreundliche Gehölze
Artenschutz am Haus
Hier finden Sie Informationsblätter zum Umgang mit geschützten Tierarten, die in und an Gebäuden leben.
Besonderer Artenschutz
In beigefügtem Merkblatt des Regierungspräsidiums Tübingen erfahren Sie alles über die Meldung besonders und streng geschützter Tierarten.