In der Bauleitplanung ist regelmäßig die Erstellung eines Umweltberichtes (UB), bzw. bei Einzelvorhaben eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) erforderlich. Weiterhin ist meist die Ausarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung notwendig.
Damit der Umweltbericht und die saP den gesetzlichen und fachlichen Anforderungen entsprechen, sollten die Fachbeiträge qualitativ gut ausgearbeitet sein. Das folgende Merkblatt sollte daher bei der Ausarbeitung von Gutachten berücksichtigt werden. Dadurch können auch Folgegutachten und Nachforderungen vermieden werden.