Naturdenkmale

Naturdenkmäler sind einzelne Schöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen von bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  • wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Die Beseitigung von Naturdenkmalen sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Naturdenkmalen führen können, sind grundsätzlich verboten. Im Landkreis Sigmaringen gibt es rund 250 solcher Naturdenkmäler.