Volltextsuche auf: https://www.landkreis-sigmaringen.de
Volltextsuche auf: https://www.landkreis-sigmaringen.de

Kreistag

Für Informationen rund um die Kreistagsarbeit nutzen Sie bitte das Ratsinfosystem

Nichts gefunden?

Teilen Sie uns bitte mit, falls Ihre Suche keine Treffer ergeben hat: Ich-find-nix
Das Suchfenster kann über die Taste "ESC" geschlossen werden. Alternativ können Sie die Suche über diesen Link schließen: Suche schließen

Erdauffüllungen

Im Außenbereich sind selbständige Erdauffüllungen / Erdaufschüttungen ab 500 m2 Auffüllfläche oder ab 2 m Höhe bau- und naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Grundsätzlich erfolgt diese zum Zwecke der Bodenverbesserung und/oder Bewirtschaftungserleichterung für eine vorhandene, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung und Bodenrekultivierung mit standortgerechtem, unbelastetem Bodenmaterial. Nicht erlaubt sind Auffüllungen/Geländeveränderungen selbst mit kleinsten Mengen Erde im Bereich von Schutzgebieten.

Weitere Informationen  können dem „Merkblatt Erdauffüllungen“ entnommen werden. Hier finden Sie den Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung/ Erdaufschüttung
Direkt nach oben