Erdauffüllungen

Im Außenbereich sind selbständige Erdauffüllungen / Erdaufschüttungen ab 500 m2 Auffüllfläche oder ab 2 m Höhe bau- und naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Grundsätzlich erfolgt diese zum Zwecke der Bodenverbesserung und/oder Bewirtschaftungserleichterung für eine vorhandene, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung und Bodenrekultivierung mit standortgerechtem, unbelastetem Bodenmaterial. Nicht erlaubt sind Auffüllungen/Geländeveränderungen selbst mit kleinsten Mengen Erde im Bereich von Schutzgebieten.

Weitere Informationen  können dem „Merkblatt Erdauffüllungen“ entnommen werden. Hier finden Sie den Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung/ Erdaufschüttung