Seen, Bäche & Flüsse...

… sind Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen. Ein schonender Umgang und der Erhalt unserer Gewässer ist eine wichtige Aufgabe.

Dem Landkreis kommt dabei als „untere Wasserbehörde“ eine Reihe von Aufgaben zu. Er kümmert sich zum Schutz der Gewässer unter anderem um

  • die Verträglichkeit von Vorhaben zum Ausbau und zur wesentlichen Umgestaltung von Fließgewässern
  • die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten
  • die Zulässigkeit von baulichen Anlagen in und an Gewässern
  • die verschiedenen Fischteich- / Fischzuchtanlagen
  • Gewässernutzungen (Entnahme aus Oberflächengewässern)
  • Hochwasserschutzmaßnahmen
  • Wasserkraftanlagen

Außerdem ist die untere Wasserbehörde gefragt, wenn es um die Zulassung von Einzelbaumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten geht.

Nicht weniger von Bedeutung als sauberes Wasser, eine gesunde Gewässerökologie und ein geordneter Wasserabfluss sind die Gewässerrandstreifen. Die Uferrandstreifen an Gewässern sind in vielerlei Hinsicht schützenswert, vor allem, weil sie für das Gewässer eine hohe Schutzfunktion haben. In der freien Natur werden ab Böschungskante 10 m breite Bereiche als Gewässerrandstreifen zum Schutz des Gewässers bezeichnet. Innerhalb bebauter Gebiete sind es 5 m.

Gewässerrandstreifen sind grundsätzlich der Natur zu überlassen. So ist beispielsweise die Errichtung baulicher oder sonstiger Anlagen, die Umwandlung von Grünland in Ackerland, das Entfernen standortgerechter Bäume und Sträucher oder auch die Ablagerung von Gegenständen verboten. Eine Befreiung von diesen Verboten ist nur in besonderen Einzelfällen unter strengen Auflagen möglich.

Das Problem mit dem Hochwasser

Bei Bächen und Flüssen ist immer auch an etwaige Hochwasser zu denken. Immer wieder und immer öfter gibt es Hochwasserereignisse und es ist einerseits wichtig, hochwasserbegünstigende Faktoren, soweit möglich, auszuräumen. Andererseits ist es erforderlich, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

Um Hochwasserschäden aus dem Weg zu gehen oder zumindest zu reduzieren, ist die Bebauung von Überschwemmungsbereichen zu vermeiden. Ob ein Flurstück im Überschwemmungsgebiet liegt, kann der Hochwassergefahrenkarte entnommen werden.

In Hauptabflussgebieten ist auch das Roden von Wald sowie das Umbrechen von Dauergrünland in Ackerland verboten.

Wenn bauliche Maßnahmen geplant sind, bedarf es in Hochwassergebieten besonderer Genehmigungen, denen eine intensive Prüfung vorauszugehen hat. Hierzu sind die Hinweise für Bauvorhaben in Überschwemmungsgebiete zu beachten sowie ein Antrag für Bauen in Überschwemmungsgebieten einzureichen.