Beim Abwasser muss prinzipiell zwischen kommunalem und industriellem Abwasser unterschieden werden.
Kommunales Abwasser fällt in privaten Haushalten und anderen Gebäuden (Büros, Hotels, Krankenhäuser etc.) an. Es setzt sich unter anderem aus Abwasser von Sanitäranlagen, Küchenabwasser und sonstigen häuslichen Bereichen zusammen. Kommunale Abwässer enthalten biologisch gut abbaubare Bestandteile. Zum kommunalen Abwasser zählt auch das Regenwasser von kommunal erschlossenen Flächen.
Industrielles Abwasser fällt in industriellen Prozessen an und kann sich von den Inhaltsstoffen stark von kommunalem Abwasser unterscheiden. Industrieabwasser muss in der Regel vorbehandelt werden (z.B. durch Ölabscheider, Fettabscheider, Neutralisationsanlagen, Flotationsanlagen usw.). Meist können diese Abwässer erst nach der Vorbehandlung einer öffentlichen Kläranlage zugeführt werden.
Für die Entsorgung von Abwasser ist die jeweilige Gemeinde zuständig, welche hierfür ein Kanalisationsnetz unterhält und den Anschluss an die Kläranlage ermöglicht.
Das Landratsamt erteilt Erlaubnisse zum Betrieb von Kläranlagen, überwacht die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte und berät die Gemeinden in fachtechnischer Sicht. Im Landkreis Sigmaringen gibt es derzeit 28 kommunale Kläranlangen.
Wenn ein regulärer Anschluss an die Kanalisation nicht möglich ist, stellt sich die Frage nach der Dezentralen Abwasserbeseitigung und einem etwaigen Betrieb von Kleinkläranlagen.
Ist ein Anschluss an das öffentliche Abwassernetz aufgrund der geografischen Lage nicht möglich, so erfolgt die Abwasserbeseitigung dezentral. Dies kann je nach Gegebenheiten über geschlossene Gruben und die letztendliche Entsorgung des Abwassers auf der kommunalen Kläranlage mittels Saugwagen oder über Kleinkläranlagen erfolgen. Um eine Kleinkläranlage betreiben zu dürfen, wird eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis des Landratsamtes benötigt.
Auch Regenwasser ist dem Abwasser zuzuordnen. Das sogenannte Niederschlagswasser ist nach aktueller Gesetzeslage wo immer möglich dezentral zu beseitigen. Vorrangig soll anfallendes Regenwasser versickert werden. Dazu gibt es verschiedene technische Möglichkeiten wie eine breitflächige Versickerung, Sickermulden oder Mulden-Rigolen-Systeme.
Versickerungsanlagen im gewerblichen Bereich müssen wasserrechtlich erlaubt werden. Dazu sind ein formloser Antrag sowie die Darstellung der geplanten Versickerungsanlage und der angeschlossenen Flächen bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes einzureichen.